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Einigung erzielt – Gemeinden tragen die Flankierenden Massnahmen zur West-Ost-Verbindungsstrasse (WOV) mit
Keine Tempo 30-Zone auf der Gotthardstrasse in Schattdorf, deutliche Verbesserungen für den Langsamverkehr und nur die notwendigsten Massnahmen auf dem Abschnitt Urnertor: Das sind die Kernelemente der überarbeiteten Vorlage zur West-Ost-Verbindungsstrasse (WOV). Der Urner Landrat wird am 27. Mai 2015 darüber befinden.
Schattdorf: Strasse wird nicht abgetreten
Der Gemeinderat Schattdorf und die Baudirektion Uri haben in den vergangenen Monaten gemeinsam auf eine Verbesserung der Flankierenden Massnahmen (FlaMa) auf der Gotthardstrasse Schattdorf hingearbeitet. Die Zusammenarbeit war konstruktiv und führte zu einer Lösung, die vom Gemeinderat Schattdorf und der Baudirektion Uri gemeinsam ausgearbeitet wurde. Folgende Massnahmen sind in Schattdorf vorgesehen:
- Auf der Gotthardstrasse Schattdorf wird keine Tempo 30-Zone eingerichtet. Auf der ganzen Strecke gilt generell Tempo 50.
- Die Gotthardstrasse bleibt im Besitz des Kantons und wird in absehbarer Zeit nicht an die Gemeinde abgetreten. Damit bleibt der Unterhalt Sache des Kantons.
- Der Langsamverkehr wird aufgewertet. Die Velofahrer erhalten auf der Gotthardstrasse Schattdorf zwischen Kreisel Rynächt und der Schächenbrücke ein durchgehendes Radstreifenangebot. Beim Knoten Schächen wird dem Langsamverkehr besondere Beachtung geschenkt. Richtung Norden ist ein Bypass vorgesehen, Richtung Süden wird eine neue Velounterführung geprüft.
- Zur Sicherung der Schulwege werden auf dem Abschnitt zwischen Texaid und Adlergarten drei Fussgängerstreifen neu mit Inseln ausgerüstet.
- Im nächsten Unterhaltsprogramm für die Kantonsstrassen 2016 bis 2019 ist eine Verbesserung beim Knoten Adlergarten geplant. Die unübersichtliche Kreuzung muss dringend saniert werden. Neu wird die Verbindung Gotthardstrasse Süd – Adlergartenstrasse vortrittsberechtig sein.
Rechts-Rechts wird abgespeckt
Auch bei den Flankierenden Massnahmen auf dem Abschnitt Urnertor ging die Baudirektion über die Bücher und hat diverse Anpassungen vorgenommen:
- Neu kommt das Rechts-Rechts-System nur auf einem kurzen Abschnitt zum Zuge, nämlich zwischen Kreisel Kollegi und Grundgasse.
- Der Abschnitt Grundgasse bis Langmattgasse bleibt für den motorisierten Individualverkehr unverändert.
- Verbessert wird das Fussgängerangebot mit einem neuen Gehweg über das Kollegi-Areal. Das heutige Trottoir vor der Kantonalen Mittelschule wird neu zum Radstreifen ummarkiert.
Konsens zwischen Gemeinden und Baudirektion
Die Gemeinden Schattdorf, Bürglen und Altdorf tragen die überarbeiteten FlaMa mit und haben dies mit der Unterzeichnung entsprechender Vereinbarungen bekräftigt. Die Massnahmen werden – sofern der Landrat und die Stimmbüger ja zum WOV-Baukredit sagen – mit Inbetriebnahme der WOV umgesetzt. Die notwendigen Markierungen und Signalisationen für die Flankierenden Massnahmen kosten rund 200'000 Franken. Die entsprechenden Finanzen sind in den Unterhaltprogrammen reserviert.
Finanzen sind sichergestellt
Der Regierungsrat steht geschlossen hinter der überarbeiteten Vorlage. Er ist überzeugt, dass die vom Landrat geforderten Nachbesserungen erfüllt werden können. Mit der überarbeiteten WOV-Vorlage legt der Regierungsrat wie vom Landrat gefordert auch das Unterhaltsprogramm für die Kantonsstrassen 2016 bis 2019 auf. In den letzten Jahren hat Uri pro Jahr 9 bis 10 Mio. Franken für Investitionen in die Strasse ausgegeben – diese Vorgaben werden auch mit WOV und FlaMa eingehalten.
Eng mit der WOV verbunden ist der vom ASTRA geplante A2-Halbanschluss im Raum Altdorf/Attinghausen. Die WOV und der A2-Halbanschluss bieten neu eine schnelle Verbindung aus den Siedlungsräumen direkt zur Autobahn. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ist bereit, den A2-Halbanschluss Altdorf Süd zu finanzieren und den Bau auf die Eröffnung der WOV abzustimmen.
Name | Telefon | Kontakt |
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Baudirektion | +41 41 875 2611 | ds.bd@ur.ch |