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Gesamtrevision der Nutzungsplanung Gemeinde Flüelen mit Auflagen genehmigt
Die Gemeinde Flüelen wird unter anderem angehalten:
Einen Absatz der BZO bei der nächsten Revision der Nutzungsplanung zu überprüfen und allenfalls zu streichen
• Im Rahmen der nächsten Teilrevision der Nutzungsplanung nach Erlass des überarbeiteten kantonalen Schutzinventars die Natur- und Landschaftsschutzzonen von lokaler, regionaler und nationaler Bedeutung in den Nutzungsplan zu übernehmen bzw. zu bereinigen
• Im Rahmen der nächsten Teilrevision der Nutzungsplanung nach Erlass des überarbeiteten kantonalen Schutzinventars die historischen Verkehrswege von lokaler, regionaler und nationaler Bedeutung in den Nutzungsplänen zu übernehmen und in der BZO genügende Schutzmassnahmen zu erlassen
• In einer Richtlinie die korrekte Anwendung der BZO zur Mindestausnützung aufzuzeigen
Im Auftrag des Regierungsrats
Standeskanzlei Uri
Rückfragen von Medienschaffenden:
Dr. Heidi Z'graggen, Justizdirektorin, Telefon +41 41 875 2920, E-Mail heidi.zgraggen@ur.ch