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Quartiergestaltungsplan «oberer Baumgarten», Bauen, genehmigt
Der Regierungsrat hat den Quartiergestaltungsplan «oberer Baumgarten», Bauen, genehmigt. Der QGP «oberer Baumgarten» umfasst eine Parzelle in Bauen. Diese befindet sich in der Wohnzone 2 und untersteht einer Quartiergestaltungsplanpflicht. Der QGP schafft die planungsrechtliche Voraussetzung für ein einheitliches Bebauungsmuster am östlichen Siedlungsrand der Gemeinde. Das Konzept sieht sechs Baubereiche für Einfamilienhäuser vor.
Rückfragen von Medienschaffenden:
Justizdirektorin Heidi Z’graggen, Telefon +41 41 875 2920, E-Mail heidi.zgraggen@ur.ch