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Änderung des Quartiergestaltungsplans «Grund», Gemeinde Silenen; Genehmigung
Der Regierungsrat hat den geänderten Quartiergestaltungsplan «Grund» in der Gemeinde Silenen sowie die dazugehörigen Sonderbauvorschriften genehmigt. Die Änderung des QGP «Grund» umfasst eine Neuanordnung der Baubereiche sowie deren Nutzungen gemäss überarbeiteter Nutzungsplanung. Mit der Änderung des QGP sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Sport-, Freizeit- und Ärztezentrum geschaffen werden. Ausserdem führt die Neuanordnung der Baubereiche dazu, dass neue Verbindungsstrassen zwischen Reuss- und Grundstrasse angelegt werden. Die Werkzufahrt zur Nationalstrasse A2 wird durch die Änderung planungsrechtlich gesichert. Zusätzlich wird der gemäss Richtplan festgelegte Wildtierkorridor mit seinen Vernetzungselementen grundeigentümerverbindlich festgelegt.
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Justizdirektor Daniel Furrer, Telefon +41 41 875 2920, E-Mail Daniel.Furrer@ur.ch