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Anpassung bei Maskentragepflicht und Testregime bei schulischem Personal

9. November 2021

Der Regierungsrat hat eine Änderung des Reglements zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus (Kantonales COVID-19-Reglement) beschlossen. Das Reglement wird bis Ende Januar 2022 verlängert. Die Änderungen betreffen die Schulen in Uri. Die bisherige Maskentragepflicht für schulisches Personal wird aufgehoben. Im Gegenzug hat das nicht geimpfte und nicht genesene schulische Personal an den repetitiven Tests teilzunehmen.

 

Das repetitive Testen an den Schulen hat sich bewährt. Nachdem die Angebotspflicht für serielle Tests auf alle Stufen ausgeweitet wurde, konnten damit asymptomatische Ansteckungen frühzeitig erkannt werden. Das primäre Ziel der Testungen - die Unterbrechung der Infektionsketten - wurde erreicht. Deshalb hat der Regierungsrat die Angebotspflicht der Schulen für serielle Testungen bis Ende Januar 2022 verlängert.

 

Neu wird die Teilnahme an den repetitiven Tests für das nicht geimpfte und nicht genesene schulische Personal (Lehrpersonen, Assistenzen, Hauswartinnen und Hauswarte) für verbindlich erklärt. Diese Massnahme ist verhältnismässig, da die Testung mittels gepoolten Speichel-PCR-Tests erfolgt, was keinen nennenswerten Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen darstellt. Für das geimpfte und genesene schulische Personal wird die Maskenpflicht aufgehoben.

 

Für externe Personen (z. B. Besucherinnen oder Besucher von Schulhäusern) und für Lehrpersonen und weitere in diesen Schulen tätige Personen, die weder geimpft noch genesen sind und die auch nicht bereit sind, an den seriellen Tests teilzunehmen, gilt zum Schutz vor Ansteckungen Dritter weiterhin die allgemeine Maskentragpflicht in Innenräumen. Ausgenommen bleiben Personen mit ärztlicher Maskentragdispens; in diesen Fällen sind wie bislang anderweitige geeignete Massnahmen zum Schutz vor Ansteckung zu treffen.

 

Im Auftrag des Regierungsrats:

Standeskanzlei

 

Rückfragen von Medienschaffenden:
Regierungsrat Beat Jörg, Telefon +41 41 875 2255, E-Mail Beat.Joerg@ur.ch

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