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Erneuerung von zwei Seilbahnkonzessionen
Der Regierungsrat hat der Luftseilbahn Attinghausen-Brüsti AG, Attinghausen, gemäss kantonalem Seilbahnreglement die Konzession zum Betrieb der Personenseilbahn Attinghausen-Kohlplatz, Gemeinde Attinghausen, erteilt. Die untere Sektion der Luftseilbahn aufs Brüsti wurde im Jahre 1954 als doppelspurige Pendelbahn erstellt und 1982 umgebaut, mit gleichzeitiger Erhöhung der Nutzlast von vier auf sechs Personen oder 480 kg Material.
Der Drahtseilbahngenossenschaft Witterschwanden-Kesselberg, Bürglen, wird gemäss kantonalem Seilbahnreglement zum Betrieb der Personenseilbahn Witterschwanden-Acherberg, Gemeinde Bürglen, erteilt. Es handelt sich dabei um die erste Sektion der Seilbahnanlage Witterschwanden-Acherberg-Kesselberg. Die Luftseilbahn wurde im Jahre 1956 als doppelspurige Pendelbahn erstellt und 1982 umgebaut. Die Seilbahn hat eine Nutzlast von vier Personen oder 400 kg Material.
Beide Konzessionen sind auf 20 Jahre, das heisst bis zum 31. Januar 2042 befristet.
Rückfragen von Medienschaffenden: Landammann Urban Camenzind, Telefon +41 41 875 2100, E-Mail Urban.Camenzind@ur.ch