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Vorbereitung auf die Flüchtlingswelle aus der Ukraine im Kanton Uri
Der Kanton Uri bereitet sich auf die bevorstehende Flüchtlingswelle aus dem Kriegsgebiet der Ukraine vor. Je nach Entscheid des Bundesrats und der Dauer des Krieges könnten die vorhandenen Strukturen im Urner Asylwesen nicht ausreichen, um die steigende Zahl der vom Bund zugewiesenen flüchtenden Menschen aufzunehmen.
Der Regierungsrat stellt 50'000 Franken als Beitrag zur Soforthilfe für die Ukraine zur Verfügung. Zudem kann er je nach Verlauf des Geschehens weitere Mittel sprechen oder diese beim Landrat beantragen.
Mehrere hunderttausend Menschen sind momentan auf der Flucht aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine. Diese befinden sich aktuell zum grössten Teil in den Nachbarländern der Ukraine. Wie sich die Fluchtbewegung auf die Schweiz auswirkt, ist schwierig vorauszusagen. Der Kanton Uri wird, wenn der Bund dem Kanton Flüchtlinge aus der Ukraine zuweist, seine Verantwortung wahrnehmen und die Betreuung und Unterkünfte sicherstellen. Der Kanton ist auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben für die Organisation und Sicherstellung sämtlicher Aufgaben im Asyl- und Flüchtlingswesen zuständig. Zu diesen Aufgaben gehört auch die Bereitstellung von Unterkünften. Bei schnell und stark zunehmendem Bedarf an Unterkünften wird dies jedoch nicht über die bestehenden Strukturen und der Vereinbarung mit dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) zu bewältigen sein.
Die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion ist zurzeit zusammen mit der Sicherheitsdirektion an der Prüfung verschiedener Optionen. Im Fall einer ausserordentlichen Lage wird der Kantonale Führungsstab (KFS, Teilstab Asyl) die Arbeiten gemäss der Gesamtschau Asyl von 2017 aufnehmen. Dabei geht es in erster Linie darum, Unterkünfte, Verpflegung und notwendige Betreuung zu gewährleisten. Der Kanton wird die Gemeinden rechtzeitig informieren und gemeinsam mit ihnen nach Lösungen für die flüchtenden Menschen suchen.
Kantonale Infostelle wird eingerichtet
Der Kanton will die Solidaritätswelle aus der Bevölkerung aufnehmen. Dazu richtet er ab dem kommenden Montag, 14. März 2022, eine Infostelle ein. Seitens des Bundes sind am kommenden Freitag, 11. März 2022, nähere Informationen zum weiteren Vorgehen zu erwarten. Wenn Urnerinnen und Urner ukrainischen Flüchtlingen Wohnraum zur Verfügung stellen möchten, finden sie die entsprechenden Infos ab sofort unter www.ur.ch/ukraine. Dort werden auch laufend weitere Informationen zum Umgang mit der aktuellen Situation publiziert. Der Kanton selbst bietet keine Annahmestelle für Hilfsgüter oder Spenden. Die schweizerischen Hilfswerke – insbesondere das Schweizerische Rote Kreuz, die Caritas oder das HEKS – verfügen über die nötigen Erfahrungen, Strukturen und Kontakte vor Ort, um das Material rasch ins betroffene Gebiet zu bringen und zu verteilen. Der Regierungsrat rät dazu, bei Geldspenden auf das Zewo-Gütesiegel zu achten. Dieses zeichnet Organisationen aus, die Spenden zweckbestimmt, wirtschaftlich und wirksam einsetzen.
Umgang mit der Parzelle des Suworow-Denkmals
Der Regierungsrat hat sich auch mit dem Umgang mit der Parzelle des Suworow-Denkmals in der Schöllenen auseinandergesetzt. Zurzeit ist die Parzelle eingeschneit und infolge Lawinen- und Eisschlaggefahr nicht zugänglich. Da die auswärtigen Angelegenheiten laut Verfassungsrecht alleinige Sache des Bundes (Art. 54 BV) sind, wird sich der Regierungsrat betreffend Umgang mit dem Bund absprechen.
Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrat Christian Arnold, Mobil +41 79 487 2369, E-Mail ch.arnold@ur.ch
- Website
- https://www.ur.ch/ukraine