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Eidgenössische und kantonale Abstimmung

Informationen

Datum
30. November 2008

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative "Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern"

Angenommen
Beschreibung
Die Initiative verlangt, dass sexuelle oder pornografische Straftaten, die an Kindern vor der Pubertät begangen wurden, nicht verjähren.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 55,09 %
5'310
Nein-Stimmen 44,91 %
4'328
Stimmberechtigte
25'772
Stimmbeteiligung
9881
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Volksinitiative "Für ein flexibles AHV-Alter"

Abgelehnt
Beschreibung
Die Initiative will Erwerbstätigen mit einem Einkommen unter 119 340 Franken ab 62 Jahren die ungekürzte AHV-Rente gewähren, wenn sie ihre Erwerbsarbeit aufgeben.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Für ein flexibles AHV-Alter» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 38,81 %
3'834
Nein-Stimmen 61,19 %
6'045
Stimmberechtigte
25'772
Stimmbeteiligung
10022
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Volksinitiative "Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz"

Abgelehnt
Beschreibung
Die Hanfinitiative will den Umgang mit Cannabis regeln. Sie fordert die Straflosigkeit des Cannabiskonsums, eine Kontrolle des Angebotes durch den Bund, eine Verstärkung des Jugendschutzes und ein Werbeverbot für Cannabis.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 35,90 %
3'415
Nein-Stimmen 64,10 %
6'098
Stimmberechtigte
25'772
Stimmbeteiligung
9'828
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Volksinitiative "Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz!"

Abgelehnt
Beschreibung
Gesamtschweizerisch tätige Umweltorganisationen können heute gegen grössere Bauvorhaben Beschwerde erheben, wenn diese Gesetze zum Schutz der Umwelt verletzen.
Die Initiative will das Verbandsbeschwerderecht der Umweltorganisationen ausschliessen, wenn es um Bauvorhaben geht, die auf Volks- oder Parlamentsentscheiden beruhen.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz!» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 36,82 %
3'472
Nein-Stimmen 63,18 %
5'957
Stimmberechtigte
25'772
Stimmbeteiligung
9789
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Änderung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz)

Angenommen
Beschreibung
Mit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes wird das seit 20 Jahren gültige nationale Konzept für den Umgang mit der Drogenproblematik gesetzlich verankert. Dagegen wurde das
Referendum ergriffen.
Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 20. März 2008 des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 64,21 %
5'951
Nein-Stimmen 35,79 %
3'317
Stimmberechtigte
25'772
Stimmbeteiligung
9714
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Änderung des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches

Angenommen
Beschreibung
Verunreinigung, Nachtruhestörung und grober Unfug treten in letzter Zeit immer
häufiger auf und sorgen bei der Bevölkerung für Unmut. Wie in anderen Kantonen
soll gegen diese Phänomene mit der Schaffung neuer und der Anpassung bestehender
Tatbestände im Gesetz vom 12. Juni 1988 über die Einführung des Schweizerischen
Strafgesetzbuches (EG StGB) angekämpft werden. Gleichzeitig soll das
EG StGB formal dem revidierten Schweizerischen Strafgesetzbuch sowie dem Jugendstrafgesetz
angepasst werden.
Der Landrat hat die Vorlage mit 54:5 Stimmen bei einer Enthaltung zuhanden der
Volksabstimmung verabschiedet.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 77,67 %
6'937
Nein-Stimmen 22,33 %
1'994
Stimmberechtigte
25'487
Stimmbeteiligung
25487
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Kantonale Vorlagen

Gesetz über die Harmonisierung amtlicher Register (Kantonales Registerharmonisierungsgesetz, KRG)

Angenommen
Beschreibung
Mit dem kantonalen Registerharmonisierungsgesetz (KRG) erlässt der Kanton Uri
die vom Bund geforderte Anschlussgesetzgebung an das neue Registerharmonisierungsgesetz
(RHG). Die Harmonisierung der amtlichen Personenregister und
der gesetzlich vorgesehene Austausch von Personendaten zwischen den Registern
vereinfachen die Datenerhebung für die Statistik. Nebst den erleichterten statistischen
Prozessen für die eidgenössische Volkszählung werden auch die administrativen
Abläufe bei der Einwohnerkontrolle effizienter. Konkret schreibt das RHG
die zwingende Harmonisierung der Einwohnerregister der Kantone und Gemeinden
sowie der wichtigsten Personenregister des Bundes fest. Es bestimmt die
Angaben und die Merkmale, die in den Registern aufgeführt sein müssen und formuliert
die Anforderungen, denen die Register entsprechen müssen. Darüber hinaus
regelt es die Bereitstellung von Daten, die Datenübertragung an das Bundesamt
für Statistik (BFS), die Datennutzung sowie die Datenkommunikation.
So enthält die kantonale Gesetzesvorlage insbesondere die notwendigen kantonalen
Ausführungsbestimmungen zum Bundesrecht und die rechtlichen Voraussetzungen,
eine kantonale Datenplattform zu verwirklichen.
Die Kantone haben auf den 1. Januar 2009 die notwendigen Ausführungsbestimmungen
zu erlassen. Gleichzeitig wird die bisherige AHV-Nummer durch die neue
Sozialversicherungsnummer (SVN) ersetzt, die in allen vom Gesetz betroffenen
Personenregistern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden als gemeinsame
Nummer einzusetzen ist.
Zusätzlich zum Vollzug des Bundesauftrags soll eine kantonale Informatikplattform
aufgebaut werden. Damit besteht für den Kanton und die Gemeinden die Möglichkeit,
die Registerharmonisierung auch für eigene Zwecke zu nutzen, denn zahlreiche
kantonale und kommunale Amtsstellen brauchen bei ihrer Aufgabenerfüllung
die Daten der kommunalen Einwohnerregister und des Gebäude- und Wohnungsregisters
(z. B. Liegenschaftsschätzung, Steuerverwaltung, Motorfahrzeugkontrolle,
landwirtschaftliches Beitragswesen, Krankenkassenprämienverbilligungen,
Ausländerbewilligungen usw.). Mit dem KRG werden jedoch keine neuen Daten
erhoben, alle verwendeten Daten bestehen schon; zusätzliche Daten bedingen
eine spezielle Gesetzgebung. Einzige Ausnahme ist die Miete und die nicht landwirtschaftliche
Pacht im Subjektregister, das aber nur einzurichten ist, wenn die
Gemeinden es beschliessen.
Der Landrat hat am 3. September 2008 das Gesetz über die Harmonisierung amtlicher
Register (kantonales Registerharmonisierungsgesetz, KRG) mit 59:0 Stimmen
zuhanden der Volksabstimmung vom 30. November 2008 verabschiedet.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 74,17 %
6'540
Nein-Stimmen 25,83 %
2'277
Stimmberechtigte
25'487
Stimmbeteiligung
9321
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Polizeigesetz

Angenommen
Beschreibung
Polizeiliches Handeln erfordert häufig Eingriffe in die von der Bundesverfassung
geschützten Grundrechte. Hierfür bedarf es einer gesetzlichen Grundlage. Der
Kanton Uri besitzt als letzter Kanton keinen Erlass, der die Polizeiarbeit auf der
Stufe eines formellen Gesetzes zusammenfassend festlegt. Für grosse Teile des
polizeilichen Handelns bestehen somit keine gesetzlichen Grundlagen, weshalb oft
auf die polizeiliche Generalklausel zurückgegriffen werden muss. Es ist deshalb
angebracht, mit dem Polizeigesetz (PolG) die rechtlichen Grundlagen für die polizeiliche
Tätigkeit zu schaffen.
Im Polizeigesetz werden nur polizeiliche Handlungen zur Gefahrenabwehr und Prävention
geregelt. Die polizeiliche Tätigkeit innerhalb der Strafverfolgung richtet sich
grundsätzlich nach der Strafprozessordnung.
Es ist Aufgabe der Kantonspolizei, die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit im
ganzen Kanton zu gewährleisten. Das Polizeigesetz listet die allgemeinen Prinzipien
des polizeilichen Handelns auf (Verhältnismässigkeitsprinzip, polizeiliche Generalklausel,
Störerprinzip, Opportunitätsprinzip) und regelt die polizeilichen Massnahmen,
einschliesslich das ultimative Zwangsmittel des polizeilichen Schuss-
waffengebrauchs.
Es schafft die Rechtsgrundlage, neuralgische Orte im öffentlichen
und halböffentlichen Raum mit Bild- und Tonaufnahmen zu überwachen, beinhaltet
Regelungen über polizeiliche Daten, private Sicherheitsdienste, gesteigerten Gemeingebrauch
und enthält Strafbestimmungen.
Gleichzeitig mit dem PolG wird die Strafprozessordnung (StPO; RB 3.9222) geändert.
Damit wird die Möglichkeit eingeführt, Ordnungsbussen nicht nur im Strassenverkehrsbereich
zu verhängen, sondern generell bei geringfügigen Übertretungen.
Der Landrat hat die Vorlage mit 60:0 Stimmen zuhanden der Volksabstimmung
verabschiedet.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 76,81 %
6'997
Nein-Stimmen 23,19 %
2'113
Stimmberechtigte
25'487
Stimmbeteiligung
9447
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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