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Private Beistandspersonen für Erwachsene – Kanton Uri top!

21. März 2025

Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz hat kürzlich eine Empfehlung zur Ernennung geeigneter Beistandspersonen veröffentlicht. Ziel ist es, Kriterien für die Auswahl und den Einsatz von privaten Beistandspersonen zu bestimmen und das vorhandene Potenzial an privaten Beistandspersonen besser auszuschöpfen.

Wo steht hier der Kanton Uri genau?
Im Kanton Uri beträgt der Anteil an privaten Beistandspersonen für Erwachsene 45 Prozent. Damit landet er gesamtschweizerisch auf dem vierten Rang, nur knapp hinter dem Kanton Obwalden, der mit 48 Prozent den dritten Rang belegt. Spitzenreiter ist der Kanton Neuenburg, wo zwei Drittel aller Erwachsenschutzmandate durch private Beistandspersonen geführt werden.

Bereits im Jahr 2021 hat die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Uri ein Konzept für die Auswahl und den Einsatz von privaten Beistandspersonen erarbeitet, das vom Regierungsrat genehmigt und schon im Jahr 2022 umgesetzt wurde. Neben der Formulierung von persönlichen und fachlichen Anforderungen sah das Konzept auch die Bildung eines Kompetenzzentrums für private Beistandspersonen vor. Dessen Aufgabe ist es zum einen, die privaten Beistandspersonen mittels Schulungen gezielt auf ihre Aufgabe vorzubereiten. Zum anderen soll das Kompetenzzentrum durch Öffentlichkeitsarbeit mehr Private gewinnen, die sich als Beistandspersonen zur Verfügung stellen wollen.

Bereits im Jahr 2022 wurden die ersten Schulungen durchgeführt. Seither finden sie mindestens einmal jährlich statt. Die Schulung besteht aus drei Abendterminen von je drei Stunden Dauer und ist für die Teilnehmer kostenlos. Einzige Bedingung ist, dass nach Abschluss der Schulung mindestens ein Mandat übernommen wird. Zwischen 2022 und 2024 hat das Kompetenzzentrum insgesamt 93 – neue und auch bereits mandatierte – private Beistandspersonen ausgebildet.

Das Kompetenzzentrum Private Beistandspersonen führt jedoch nicht nur Schulungen durch, sondern berät und unterstützt die privaten Beistandspersonen auch bei der Ausübung ihrer Mandate. Zudem führt es jedes Jahr einen Vernetzungsanlass für alle aktiven privaten Beistandspersonen und einen Informationsanlass für Privatpersonen, die sich dafür interessieren, durch. Der diesjährige Informationsanlass fand im Februar statt und war sehr gut besucht. Besonders erfreulich: Nach dem Informationsanlass haben sich bereits wieder einige Personen gemeldet, die private Beistandspersonen werden wollen.

Der Kanton Uri hat damit die Empfehlungen der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz bereits seit drei Jahren umgesetzt und erfüllt die mit dieser Empfehlung eingeführten Standards bereits. Gleichwohl möchte die Kindes- und Erwachsenschutzbehörde Uri den Anteil an privaten Beistandspersonen bei Erwachsenen weiter steigern. Nicht nur, weil dadurch die Berufsbeistandspersonen entlastet werden, sondern vor allem deshalb, weil private Beistandspersonen eine wichtige gesellschaftliche Funktion haben, indem sie dazu beitragen, dass nicht jede mitmenschliche Hilfe von Behörden oder Institutionen übernommen werden muss.

 

Rückfragen von Medienschaffenden
Jules Busslinger, Vorsteher Amt für Kindes- und Erwachsenschutz und Präsident KESB Uri
Telefon: 041 875 21 71, E-Mail: jules.busslinger@ur.ch