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Individuelle Prämienverbilligungen von knapp 16,0 Mio. Franken zugesprochen
Rund 5'200 Urner Haushalte haben 2025 einen Prämienverbilligungsentscheid von der Sozialversicherungsstelle Uri erhalten, weitere kommen laufend hinzu. Von den bewilligten Mitteln (20,5 Mio. Franken für 2025) sind per Mitte Mai 2025 rund 78,0 Prozent beansprucht. Die zugesprochenen Beiträge werden direkt den Krankenkassen ausbezahlt, die die Prämienrechnungen der Begünstigten entsprechend verbilligen.
Die Prämienverbilligungsansprüche 2025 der Urnerinnen und Urner werden aufgrund der definitiven Steuerdaten des Vorvorjahrs (2023) ermittelt. Ältere definitive Steuerdaten können aufgrund einer per 2025 in Kraft getretenen Rechtsänderung nicht mehr berücksichtigt werden. Umso wichtiger ist es, dass Urnerinnen und Urner, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, ihre Steuererklärung immer frühzeitig einreichen, damit es in den darauffolgenden Jahren zu keinen Verzögerungen in der Berechnung der individuellen Prämienverbilligung kommt.
Keine Regel ohne Ausnahme
Wer am 1. Januar des Anspruchsjahrs im Kanton Uri wohnt und ordentlich besteuert wird, erhält von der Sozialversicherungsstelle Uri einen Entscheid zur Prämienverbilligung, ohne sich für die Prämienverbilligung anmelden zu müssen. Das gilt auch für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen und von Sozialhilfe. Von dieser Regel gibt es gewisse Ausnahmen (Quellenbesteuerte, Zuziehende), über die die Homepage der Sozialversicherungsstelle Uri informiert (www.svsuri.ch). Bei eingetretenen Zivilstandsänderungen wie Todesfall, Trennung oder Scheidung lohnt sich im Zweifelsfall eine telefonische Rückfrage bei der Sozialversicherungsstelle Uri (041 874 50 47).
Rückfragen von Medienschaffenden:
Landammann Christian Arnold, Telefon 041 875 21 59, E-Mail ch.arnold@ur.ch
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion | +41 41 875 2430 | ds.gsud@ur.ch |