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Teilrevision der Nutzungsplanung und der Bau- und Zonenordnung Andermatt betreffend die Gastgewerbezone genehmigt
Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Nutzungsplanung und die Änderung der Bau- und Zonenordnung (BZO) zur Gastgewerbezone der Gemeinde Andermatt genehmigt. Die Tourismusdestination Andermatt ist auf die Hotel- und Gasthausbetriebe im Dorf Andermatt angewiesen. Gemäss geltender BZO dürfen in der Gastgewerbezone, in der Hotel-, Gasthaus-, Pensions-, Kur- und Restaurationsbetriebe sowie mässig störende Betriebe mit zentrumsbildender Funktion zulässig sind, insbesondere 20 Prozent der Hauptnutzfläche für Wohn-zwecke, namentlich für Personalunterkünfte des eigenen Betriebs oder eines Drittbetriebs, genutzt werden. Um eine uneingeschränkte Umnutzung bisheriger Hotel- und Gasthausbetriebe zu touristisch bewirtschafteten Wohnungen zu verhindern, wird mit einer Revision die Bestimmung dahingehend präzisiert, dass die Nutzung für Wohnzwecke, die auf 20 Prozent der Hauptnutzfläche beschränkt ist, auch touristisch bewirtschaftete Wohnungen umfasst.
Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrat Daniel Furrer, Telefon +41 41 875 2920, E-Mail Daniel.Furrer@ur.ch