Hauptinhalt
Entwurf der Richtplananpassung Isleten zur Vorprüfung beim Bund eingereicht
Der Kanton Uri hat den Entwurf zur Anpassung des kantonalen Richtplans für das Gebiet Isleten zur Vorprüfung an den Bund übermittelt. Mit der Richtplananpassung kann festgelegt werden, in welchem Rahmen sich das Gebiet touristisch entwickeln kann, welche weiteren Verfahren folgen und welche Aspekte dabei besonders zu berücksichtigen sind – darunter Natur- und Gewässerschutz, Verkehr und Renaturierung.
Der Richtplan ist das zentrale räumliche Führungs- und Steuerungsinstrument des Kantons. Er erlaubt es, die räumliche Entwicklung vorausschauend zu lenken und Nutzungskonflikte frühzeitig zu erkennen. An seiner Sitzung vom 1. Juli 2025 hat der Regierungsrat den Entwurf für die Anpassung des kantonalen Richtplans Isleten beraten und zur Vorprüfung an den Bund freigegeben.
Auslöser der vorgesehenen Anpassung des Richtplans ist die geplante Weiterentwicklung des heutigen Industrieareals Isleten. Das Gebiet soll künftig touristisch genutzt werden. Konkret plant die Isen AG den Bau und Betrieb einer neuen touristischen Anlage mit Hotel, Bungalows und Bootsplätzen. Zudem sollen der Isentalerbach und sein Delta sowie das Seeufer revitalisiert und aufgewertet werden. Gesamthaft soll ein Mehrwert für die Bevölkerung entstehen. Für die Bevölkerung sollen mehr Gebiete zur Naherholung zur Verfügung stehen. Für die touristische Nutzung und die Gewässerrevitalisierung soll die Kantonsstrasse verlegt werden.
Gemeinden und Kanton bringen Anliegen ein
Zur Koordination aller involvierten Anliegen und Interessen hat der Regierungsrat im Februar 2025 eine bereichsübergreifende Projektorganisation zur Entwicklung des Areals Isleten ins Leben gerufen. Die Projektgruppe vereint Fachpersonen aus Raumplanung, Umwelt, Verkehr, Denkmalpflege, Standeskanzlei sowie aus den betroffenen Gemeinden Seedorf und Isenthal und soll gewährleisten, dass die Beteiligten ihre Anliegen und Interessen frühzeitig einbringen können. Anfang Juni 2025 hat die Projektgruppe die Umweltverbände über die bisherigen Schritte, den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen informiert.
Mit der geplanten Richtplananpassung soll die Grundlage für die weiteren Planungsschritte geschaffen werden. Der Entwurf geht nun vorerst in die Vorprüfung durch den Bund. Die Vorprüfung ist ein ordentlicher Bestandteil des raumplanerischen Verfahrens: Die Kantone können ihren Richtplan nach Bundesrecht dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) zur Vorprüfung unterbreiten.
Bundesstellen beurteilen den Projektrahmen
Mit der Vorprüfung werden alle betroffenen Fachbehörden auf Bundesebene frühzeitig in die Beurteilung des Projektrahmens eingebunden. Die Rückmeldungen aus dieser Konsultation sind für den Kanton Uri zentral, um die raumplanerischen Grundlagen auf solider Basis weiterentwickeln zu können – insbesondere auch im Hinblick auf das sensible Gebiet am Urnersee, das Teil des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) ist. Im Zentrum der Richtplananpassung steht eine umfassende, transparent durchgeführte Interessenabwägung. Bearbeitet wurden dabei folgende Bereiche/Themen:
- Der Richtplan soll als behördenverbindliche Grundlage Rechtssicherheit schaffen und eine erste, übergeordnete Interessenabwägung vornehmen.
- Es wird festgelegt, in welchem Rahmen sich die Isleten vom Industriegebiet zu einem Gebiet mit gemischter, insbesondere touristischer Nutzung entwickeln kann. Dazu gehört zum Beispiel die Frage nach Ausmass und Anzahl neuer Gebäude.
- Geklärt und geregelt wird auch, welche weiteren Planungs und Bewilligungsverfahren folgen und welche Aspekte dabei zu berücksichtigen sind – insbesondere auch für Projekte in den Bereichen Renaturierung, Natur- und Gewässerschutz oder Verkehr.
Mit dem Einreichen der Richtplananpassung beim Bund ist ein wichtiger Schritt gemacht. Eine Stellungnahme der Bundesstellen wird aber nicht vor dem Jahr 2026 erwartet. Nach Abschluss der Vorprüfung erfolgt eine Überarbeitung des Entwurfs, gefolgt vom öffentlichen Mitwirkungsverfahren auf kantonaler Ebene, worin sich auch Private, regionale Entwicklungsträger, Parteien, Verbände und Organisationen äussern können.
Im Auftrag des Regierungsrats: Standeskanzlei
Rückfragen von Medienschaffenden: Daniel Furrer, Landesstatthalter, E-Mail: daniel.furrer@ur.ch, Telefon: +41 41 875 2920