Hauptinhalt

Teilrevision des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte; Freigabe für das Vernehmlassungsverfahren

4. September 2025

Der Regierungsrat hat die Justizdirektion beauftragt, eine Vernehmlassung durchzuführen zur Teilrevision des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte (WAVG). Die Vorlage wurde durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet, in der auch die Urner Gemeinden vertreten waren.

Das WAVG soll vorwiegend in technischen und organisatorischen Punkten, beispielsweise zu den bei stillen Wahlen geltenden Fristen, den Urnenöffnungszeiten, zum Zeitpunkt des Auszählungsbeginns und zum Zählen der Stimmen. Als wichtige Neuerung soll künftig dem Wunsch vielen Stimmberechtigten entsprochen werden, im Vorfeld von Wahlen verlässliche Informationen darüber zu erhalten, wer sich für ein zu besetzendes Amt zur Wahl stellt. Zu diesem Zweck können Kandidatinnen und Kandidaten ihre Kandidatur freiwillig bei der Standes- oder Gemeindekanzlei melden. Diese veröffentlichen die Meldungen auf geeignete Weise, zum Beispiel über ihre Website.

Die Vernehmlassung dauert bis am 30. November 2025. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.ur.ch/vernehmlassungen aufgeschaltet.

Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrat Daniel Furrer, Telefon +41 41 875 2970, E-Mail daniel.furrer@ur.ch