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Fristerstreckung juristische Personen

Zugehörige Objekte

Verfahren

Fristerstreckungen für die Steuerperiode 2023 sind nach Erhalt der Steuererklärung möglich.

Für die Erfassung einer Fristerstreckung ist die Eingabe der PID-Nummer notwendig. Diese finden Sie oben auf dem Steuererklärungsformular. Bei Fragen wenden Sie sich an das steueramt@ur.ch.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.