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Amt für Betrieb Nationalstrassen
Der Bund als Eigentümer der Nationalstrassen ab 1.1.2008
Mit der Umsetzung des Neuen Finanzausgleichs (NFA) wurden die Nationalstrassen gesamtschweizerisch in 11 Gebietseinheiten unterteilt. Das Eigentum an den Nationalstrassen ging damit von den Kantonen an den Bund über. Im Rahmen einer Leistungsvereinbarung hat der Kanton Uri die Gebietseinheit XI als federführender Leistungserbringer gegenüber dem Bund übernommen.
Zuständigkeit und Zusammenarbeit über die Kantonsgrenzen hinaus
Mit der Schaffung des Amtes für Betrieb Nationalstrassen in der Baudirektion Uri konnten die organisatorischen und rechtlichen Grundlagen für die Leistungsvereinbarungen mit dem Bund geregelt werden. Das Amt für Betrieb Nationalstrassen mit rund 140 Mitarbeitenden, hat seinen Hauptsitz im Werkhof Flüelen und ist zuständig für den Betrieb und den kleinen baulichen Unterhalt der Nationalstrassen A2 und A4 zwischen Airolo - Küssnacht - Beckenried sowie dem Gotthardpass. Am Aufbau des Amtes für Betrieb Nationalstrassen waren die Kantone Tessin, Schwyz und Nidwalden mitbeteiligt.
Kontakt
Amt für Betrieb NationalstrassenAllmendstrasse 1
6454 Flüelen
Tel. +41 41 874 5252
afbn@ur.ch
Website
Personen
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