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Verkauf / Ausstellung / Vorführung ausserhalb Ladenöffnungszeiten
An Werktagen (Montag bis Freitag) sind die Verkaufsgeschäfte spätestens um 18.30 Uhr zu schliessen. Inhaberinnen und Inhaber von Verkaufsgeschäften dürfen jedoch an einem Werktag pro Woche ihr Verkaufsgeschäft längstens bis 21.00 Uhr offen halten.
Vor öffentlichen Ruhetagen sind die Verkaufsgeschäfte spätestens um 17.00 Uhr zu schliessen.
An öffentlichen Ruhetagen sind die Verkaufsgeschäfte geschlossen zu halten.
Gesuche um Erteilung einer Ausnahmebewilligung sind mindestens 14 Tage vor dem Anlass einzureichen.
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Industrie und Gewerbe | +41 41 875 2405 | arbeit.migration@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Arbeit und Migration | +41 41 875 2418 | arbeit.migration@ur.ch |