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Kulturgüterschutz

Noch unter dem Eindruck der massiven Schäden, die der zweite Weltkrieg am Kulturgut hinterlassen hatte, trieb die UNESCO die Bestrebungen zum Schutz der Kulturgüter bei kriegerischen Ereignissen voran, was schliesslich 1954 zur Haager Konvention führte. Sie gehört, nebst der Genfer Konvention von 1949 zum Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte, zu den grundlegenden Instrumenten des humanitären Völkerrechts.

Die Schweiz hat das Haager Abkommen 1962 ratifiziert und sich in der Folge ein eigenes Kulturgütergesetz (1966) sowie eine dazugehörige Verordnung (1984) gegeben.

Die heutige Bedrohung unserer Kulturgüter in der Schweiz geht zurzeit nicht in erster Linie von einem drohenden militärischen Konflikt aus, sondern von den Bedrohungen durch Naturgewalten. Dies gilt in besonderem Masse auch für Uri, wo der Kulturgüterschutz organisatorisch dem Amt für Bevölkerungsschutz und Militär zugeordnet ist. Für die fachlichen Belange ist indessen die Abteilung Denkmalpflege und Archäologie zuständig.

Derzeit erarbeiten diese beiden Verwaltungsstellen gemeinsam ein neues Kulturgüterschutzkonzept für Uri, das der heutigen Bedrohungslage entspricht.

Kapelle Maria Sonnenberg, Seelisberg

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