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Pilzschutz

Allgemein

Pilze sind unentbehrlich, insbesondere für den Wald, denn viele Pflanzenarten leben in Symbiose mit Pilzen. 32% aller Grosspilze der Schweiz stehen auf der Roten Liste. Der Rückgang der Arten beeinträchtigt die Kreisläufe in verschiedenen Ökosystemen. Für die Rote Liste wurden total 2956 Pilzarten und –unterarten erfasst. Für weitere 2000 Arten sind die Angaben zu Verbreitung und Ökologie ungenügend, so dass ihr Gefährdungsgrad unbekannt ist. Die meisten der bedrohten Arten leben in mageren Trockenwiesen und -weiden sowie in Mooren. Dazu weist die alpine Stufe aufgrund kleiner Populationen zahlreiche gefährdetet Arten auf. Dagegen gibt es relativ wenige gefährdete Pilzarten im Wald. Beim Schutz der Pilze stehen Schutz und Förderung der entsprechenden Lebensräume im Vordergrund. Daneben gibt es in diversen Kantonen Beschränkungen beim Pflücken der Speisepilze (z.B.Schonzeiten, Megenbeschränkungen). 200 einheimische Arten sind essbar, rund weitere 200 giftig.

 

Uri

 Von den national geschützten 12 Pilzarten kommen zwei im Kanton Uri vor: Zollingscher Korallenpilz (Clavaria zollingeri) und Riesenritterling (Tricholoma colosseus). Der Ritterling konnte allerdings in jüngster Zeit nicht mehr nachgewiesen werden. Beide Arten sind stark gefährdet. Um den Pilzschutz zu fördern, wurden weitere, nicht geschützte , aber seltene Pilzarten in einen nationalen Aktionsplan aufgenommen. Darunter sind drei Arten vertreten, die auch im Uri vorkommen. Es sind dies Tannen-Stachelbart (Hericium flagellum), Rosahütiger Purpur-Röhrling (Boletus rhodoxanthus) und Leuchtender Prachtbecher (Caloscypha fulgens). Für diese und weitere Arten ausserhalb des Uri hat die Schweiz eine internationale Verantwortung.

Schonzeiten kennt der Kanton Uri für Morcheln. Eine Mengenbeschränkung gilt für alle Pilzarten; für Morcheln und Eierschwämme ist sie tiefer angesetzt. Die genauen Angaben finden Sie hier.

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