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Artenschutz-Diverse Tiergruppen

Allgemeines

Für viele Tierarten gibt es nur ungenügende Daten zu Verbreitung, Ökologie und Schutz. Es sind ausserdem noch längst nicht alle Arten der Schweiz bekannt. Für Gruppen wie Libellen, gewisse Käferordnungen, Tagfalter oder Spinnen und Krebse existieren Verbreitungsangaben und teils Rote Listen. Sie geben Hinweise auf regionale Gefährdungen. Bei wirbellosen Arten wie Insekten reicht oft ein grossräumiger Schutz der Lebensräume zu ihrer Erhaltung.

Uri

Die meisten Libellenarten des Kantons Uri konzentrieren sich auf das Reussdelta mit seinen ausgedehnten Flachmooren und Gewässerläufen. Etliche sind aber auch dort verschwunden, so drei Heidelibelle-Arten. Eine Besonderheit ist die Geisterlibelle. Sie kommt in isolierten Populationen vor allem rund um den Vierwaldstättersee vor.

Ein gesamtschweizerisch stark bedrohter Tagfalter des Kantons ist der Hochmoorgelbling. Er braucht intakte Hochmoore und angrenzend blütenreiche Wiesen.

Im Schweizer Vergleich ist Uri mit 37 Heuschreckenarten relativ artenarm. Typisch sind an höhere Lagen angepasste Arten wie Gewöhnliche, Nordische und Alpine Gebirgsschrecke oder die Sibirische Keulenschrecke. Das Reussdelta ist auch für Heuschrecken wichtig. Hier liegt der einzige Standort der Langflügeligen Schwertschrecke. Ausserdem sind hier die Lauchschrecke und die Sumpfgrille beheimatet. Letztere hat stark gelitten unter der Zerstörung von Feuchtgebieten. Daneben sind für viele Heuschreckenarten Trockenwiesen und –weiden wichtig. Dazu gehört die bekannte Feldgrille. Sie lebt im Kanton nur in Tallagen. Neben dem Reusstal sind Vorkommen aus dem Maderaner- und vereinzelt aus dem Urserental bekannt.

Weitere Insektengruppen sind schlecht untersucht. Eine Ausnahme bilden Aufnahmen der Insektenfauna im Reussdelta, namentlich der Stechimmen, einer speziellen Gruppe von Hautflüglern.

Wenig bekannt ist auch über Kleinsäuger. Die Wildbestände hingegen, für welches das Amt für Forst und Jagd zuständig ist, sind dank regelmässiger Zählungen gut dokumentiert.

Gesetzt über den kantonalen Natur- und Heimatschutz (kNHG)

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