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Datenschutz: Begriffe und Grundsätze
Begriffe
Personendaten: Informationen, die sich auf eine bestimmte oder ohne grossen Aufwand bestimmbare Person beziehen.
Bearbeiten: Jeglicher Umgang mit Personendaten, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten.
Besonders schützenswerte Personendaten - Personenbezogene Informationen über:
- religiöse, weltanschauliche, politische Haltungen oder Aktivitäten;
- die Gesundheit, die Intimsphäre, ethnische Zugehörigkeit;
- Massnahmen der sozialen Hilfe;
- administrative oder strafrechtliche Verfolgung oder Sanktionen;
Grundsätze
Personendaten dürfen nur bearbeitet werden, wenn:
- dafür eine gesetzliche Grundlage besteht, oder
- es zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe erforderlich ist;
- Personendaten müssen richtig, und, gemessen an den jeweiligen gesetzlichen Aufgaben, vollständig sein.
- Eine Bearbeitung darf nur rechtmässig, unter Wahrung der Verhältnismässigkeit und nach dem Grundsatz von Treu und Glauben erfolgen.
- Das Prinzip der Zweckgebundenheit muss gewahrt bleiben, d.h., Personendaten dürfen nicht für einen Zweck bearbeitet werden, der mit dem Zweck der ursprünglichen Beschaffung nicht unvereinbar ist.
Name | Telefon | Kontakt |
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Stv. Datenschutzbeauftragte/r des Kantons Uri | 041 870 56 56 | datenschutz@ur.ch |
Name |
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