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Aktenaufbewahrung

In Schulen bezieht sich die Aktenaufbewahrung auf die systematische Lagerung und Verwaltung von Schülerakten (Zeugnisse, Schulpsychologische Berichte etc.), Personaldossiers und weiteren schulischen Dokumenten, die personenbezogene Daten enthalten. Diese Akten müssen sicher aufbewahrt werden, um die Vertraulichkeit und Integrität der Daten zu gewährleisten. Die Aufbewahrung kann physisch oder digital erfolgen, wobei sie durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu schützen sind.

Die Schule darf die Papier- und elektronischen Akten so lange aufbewahren, wie sie es zur Erfüllung ihrer Aufgabe nötig ist; es sei denn, es existieren spezialgesetzliche Regelungen zur Aufbewahrung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Akten ordnungsgemäss zu archivieren oder zu vernichten.

Rechtsgrundlagen

KDSG Uri, Art. 12 und 15

KV Uri, Art. 12 Abs. 1 lit. c