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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird aufgehoben
Die Waldbrandgefahr im Kanton Uri hat sich aufgrund der gefallenen Niederschläge entschärft. Aus diesem Grund hat die Sicherheitsdirektion in Absprache mit den Fachstellen des Amts für Forst und Jagd sowie der Abteilung Feuerwehrinspektorat das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe am 25. April 2025 aufgehoben.
Die Bevölkerung ist jedoch weiterhin zu einem sorgfältigen Umgang mit Feuern im Wald und in Waldesnähe sowie im Freien aufgefordert. Es besteht weiterhin die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwaren oder wegen Funkenflugs eines Grillfeuers Brände entstehen.
Folgende Verhaltensregeln sind dringend empfohlen:
- Feuern im Wald und in Waldesnähe/im Freien möglichst unterlassen.
- Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen.
- Feste Feuerstellen benutzen.
- Bei starkem Wind vornehmlich vor und während Gewittern wegen des starken Funkenflugs kein Feuer entfachen.
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
- Feuer vor dem Weggehen immer löschen und sicherstellen, dass Feuer und Glut tatsächlich erloschen sind.
- Den Anweisungen der lokalen Behörden ist unbedingt Folge zu leisten.
Weitere Informationen über die aktuelle Lage finden sich im Internet unter www.naturgefahren.ch oder unter www.waldbrandgefahr.ch sowie auf der App von MeteoSchweiz (unter Gefahren).
Die Feuerwehren, die Forstfachleute des Kantons Uri und die Kantonspolizei danken der Bevölkerung für das entgegengebrachte Verständnis und das achtsame Verhalten, damit Bevölkerung und Natur vor Schäden bewahrt werden können.
Direktionssekretariat
Rückfragen von Medienschaffenden: Roland Wüthrich, Vorsteher Amt für Forst und Jagd, Telefon +41 41 875 2314, E-Mail Roland.Wuethrich@ur.ch
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheitsdirektion | +41 41 875 2700 | ds.sid@ur.ch |