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Agglomerationsprogramm Unteres Reusstal der 5. Generation beim Bund eingereicht
In enger Zusammenarbeit mit den acht Agglomerationsgemeinden Altdorf, Attinghausen, Bürglen, Erstfeld, Flüelen, Schattdorf, Seedorf und Silenen sowie den kantonalen Fachstellen wurde das Agglomerationsprogramm Unteres Reusstal der 5. Generation (AP URT 5G) in den letzten zwei Jahren erarbeitet. Ende Juni wurde es dem Bund fristgerecht zur Prüfung eingereicht.
Agglomerationsprogramme streben eine koordinierte Planung von Siedlung, Landschaft und Verkehr in dicht besiedelten Räumen an. Die Agglomeration Unteres Reusstal kann auf der Grundlage des AP URT 5G für Verkehrsmassnahmen zur besseren Abstimmung von Siedlung und Verkehr Bundesbeiträge auslösen. Das AP URT 5G ist bereits das dritte Agglomerationsprogramm, das der Kanton Uri zusammen mit den Gemeinden erarbeitet hat.
In der Agglomeration Unteres Reusstal liegt der Fokus in den kommenden Jahren darauf, die Generationenprojekte der früheren Agglomerationsprogramme konsequent umzusetzen (z.B. West-Ost-Verbindungsstrasse WOV inkl. flankierende Massnahmen, Radwegverbindungen). Im aktuellen AP URT 5G sind Massnahmen der vorangegangenen Generationen, die der Bund zurückgestellt hat, weiterbearbeitet und wieder aufgenommen worden. Es handelt sich dabei unter anderem um die Erschliessung der Entwicklungsschwerpunkte (ESP) in Schattdorf mit dem Knoten Rossgiessen und in Altdorf mit der zweiten Erschliessungsetappe Werkmatt. Auf der Basis des aktuellen Handlungsbedarfs wurden für die Bereiche Siedlung, Landschaft und Verkehr neue Massnahmen formuliert. Im Rahmen der Erarbeitung des AP URT 5G wurden die Schwachstellen im Bereich des Fuss- und Veloverkehrs erhoben und ein Konzept zu den Verkehrsdrehscheiben erstellt. Daraus wurden Massnahmenpakete für den Fuss- und Veloverkehr und die Aufwertung von Bushaltestellen abgeleitet. Die Massnahmen zu den Verkehrsdrehscheiben Erstfeld und Amsteg wurden aus den Vorgängerprogrammen übernommen und weiterentwickelt.
Die Verkehrsmassnahmen von Kanton und Gemeinden mit Priorität A (Umsetzung 2028-2032) und B (Umsetzung 2032-2036) belaufen sich auf eine Gesamtsumme von 54,4 Mio. Franken. Die Priorisierung der Massnahmen erfolgt unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Kantons und der Gemeinden. Für die Mitfinanzierung durch den Bund im Rahmen der 5. Generation der Agglomerationsprogramme sind die Massnahmen mit Priorität A im Umfang von 15,8 Mio. Franken massgebend. Die Investitions- und Betriebskosten sind aus heutiger Sicht für den Kanton und die betroffenen Gemeinden tragbar.
Neben der Agglomeration Unteres Reusstal bewerben sich 41 weitere Agglomerationen für das Programm Agglomerationsverkehr und beantragen damit eine Unterstützung des Bundes für ihre Verkehrsprojekte. Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE prüft die Programme nun auf ihre Unterstützungswürdigkeit. Im Sommer 2026 wird der Entwurf des Prüfberichts und die Vernehmlassung des Bundesbeschlusses über die Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme erwartet. Das Bundesparlament wird die Vorlage voraussichtlich im Jahr 2027 beraten. Die Umsetzung der Verkehrsmassnahmen ist damit ab 2028 möglich.
Justizdirektion
Weitere Infos: https://www.ur.ch/raumumwelt/4181
www.ur.ch - Themen - Raum und Umwelt - Agglomerationsprogramm Unteres Reusstal (AP URT)
Rückfragen von Medienschaffenden: Marco Achermann, Vorsteher Amt für Raumentwicklung, Telefon +41 41 875 2451, E-Mail marco.achermann@ur.ch
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