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Regierungsrat gegen Revision des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz)

3. Februar 2010
Der Regierungsrat hat zu Handen des Eidgenössischen Departements des Innern zum Entwurf der Revision des Heilmittelgesetzes Stellung genommen. Insgesamt lehnt der Regierungsrat den vorliegenden Gesetzesentwurf ab. Dies vor allem, weil die ärztliche Medikamentenabgabe (Selbstdispensation) künftig faktisch verboten werden soll. Daran vermag auch die den Kantonen eingeräumte Kompetenz nichts zu ändern, wonach die ärztliche Arzneimittelabgabe trotzdem möglich sein soll, wenn die nächste öffentliche Apotheke mit einem öffentlichen Verkehrsmittel nicht mit einem angemessenen Zeitaufwand erreichbar ist. Denn es ist davon auszugehen, dass die Definition des 'angemessenen Zeitaufwands' durch den Bundesrat eng gefasst wird, so dass faktisch die Arzneimittelabgabe für alle Urner Grundversorger verunmöglicht wird. Andernfalls würde eine differenzierte Regelung zu unerwünschten Wettbewerbsverzerrungen unter den Arztpraxen führen. Die Patientinnen und Patienten im Kanton Uri sind es sich seit jeher gewohnt, dass sie die notwendigen Medikamente direkt von ihrem Hausarzt oder von ihrer Hausärztin erhalten. Dies ist vor allem für ältere Menschen und für Personen, die nicht zentrumsnah wohnen, eine wertvolle und sehr geschätzte Dienstleistung. Eine Änderung dieser Praxis würde deshalb auf breite Ablehnung in der Bevölkerung stossen. Hinzu kommt, dass die Selbstdispensation für die Urner Ärzteschaft einen wesentlichen Teil des Einkommens bildet, dessen Wegfall durch einen höheren Taxpunktwert und damit verbundenen Mehrkosten zulasten der sozialen Krankenversicherung wahrscheinlich kompensiert werden müsste. Alles in allem widerspricht eine Einschränkung der ärztlichen Arzneimittelabgabe klar der Zielsetzung und den Anstrengungen des Regierungsrats, die ärztliche Grundversorgung im Kanton Uri langfristig zu sichern und zu stärken.
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