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Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands; Vernehmlassung zur Übernahme der Rückführungsrichtlinie

25. August 2009
Der Regierungsrat begrüsst die Absicht des Bundes, Abläufe bei der Wegweisung von illegal anwesenden Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten zu vereinheitlichen. Er hat gegenüber dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement die Stellungnahme zum Bundesbeschluss betreffend die Übernahme der Rückführungsrichtlinie zwischen der Schweiz und der EU abgegeben. Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal anwesender Drittstaatsangehöriger vom 16. Dezember 2008 (Rückführungsrichtlinien) stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar. Die Schweiz hat sich grundsätzlich zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Schengener Besitzstands verpflichtet. Die Umsetzung dieser Richtlinie erfordert eine Anpassung des Ausländer- (AuG) und des Asylgesetzes (AsylG). Insbesondere muss die formlose Wegweisung durch ein formelles Wegweisungsverfahren mittels Standardformular angepasst werden. Ausserdem kann die Haft von heute max. 24 Monaten neu nur noch bis zu einer Maximaldauer von 18 Monaten verlängert werden.
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