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Kanton Uri will Sicherheit und Ordnung auf dem Rütli

31. Mai 2007
Kürzlich hat die Rütlikommission die 1. Augustfeier 2007 auf dem Rütli abgesagt. Damit entfällt die ursprünglich geplante organisierte Veranstaltung und die Rütliwiese ist grundsätzlich für jedermann frei begehbar. Mit Blick auf diese neue Situation bekräftigt der Regierungsrat des Kantons Uri, dass er bereit und in der Lage ist, die Sicherheit auf dem Rütli, das zu seinem Hoheitsgebiet gehört, zu wahren. Zusammen mit der Kantonspolizei wird er die Entwicklung aller Szenarien, die sich für den 1. August auf der Rütliwiese abzeichnen, sorgfältig beobachten und seine Planung darauf ausrichten. Zeigt sich, dass mit einer ernstlichen, unmittelbaren und nicht anders abwendbaren Gefahr für die Sicherheit und Ordnung zu rechnen ist, wird er die notwendigen Massnahmen ergreifen. Letztlich muss er sogar erwägen, die Rütliwiese am 1. August zu sperren, wenn die sich abzeichnende drohende Gefahr nicht anders abwendbar ist. Der Regierungsrat erklärt aber, dass die Sperrung der Rütliwiese nur als letztes Mittel in Frage kommt. Denn er anerkennt grundsätzlich den Anspruch, die Rütliwiese auch am 1. August frei begehen zu können. Damit will er beitragen, die Versammlungs- und die Meinungsäusserungsfreiheit hochzuhalten. Er bedauert, dass diese durch das Zusammenspiel extremistischer Kräfte in Frage gestellt werden will, was aus staatspolitischer Sicht nicht hingenommen werden darf. Sollten von irgendeiner Seite am 1. August Veranstaltungen auf der Rütliwiese geplant werden, sind die erforderlichen Bewilligungen bei der Rütlikommission einzuholen. Diese wird sich mit dem Kanton Uri absprechen, der die erforderlichen Auflagen verfügen wird, damit die Sicherheit und Ordnung auf dem Rütli gewahrt werden kann.
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