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Reglement über die Besteuerung nach dem Aufwand

24. Mai 2005
Der Regierungsrat hat ein Reglement über die Besteuerung nach dem Aufwand erlassen. Er ist dafür zuständig gemäss dem Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (StG). Natürliche Personen, die erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Landesabwesenheit steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz nehmen und hier keine Erwerbstätigkeit ausüben, können bis zum Ende der laufenden Steuerperiode anstelle der Einkommens- und Vermögenssteuer eine Steuer nach dem Aufwand entrichten. Besitzen diese Personen das Schweizer Bürgerrecht nicht, so steht ihnen das Recht auf Entrichtung der Steuer nach dem Aufwand auch für weitere Steuerperioden zu. Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) sieht eine analoge Regelung vor. Das neue Reglement ist auf die direkte Bundessteuer abgestimmt. Dies ermöglicht eine einheitliche Veranlagung der Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern. Es wurde ein Mindeststeuerbetrag von 30'000 Franken als Richtgrösse für die Kantons-, Gemeinde- und direkte Bundessteuer festgelegt. Gestützt darauf sind die minimalen Steuerfaktoren für das Einkommen und Vermögen festzulegen. Das Reglement über die Besteuerung nach dem Aufwand wird im Amtsblatt publiziert.
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