Im März 2000 beschloss der Bundesrat die Ausarbeitung des zwischenzeitlich allseitig bekannten Steuerpakets, das ursprünglich auch eine allgemeine Steueramnestie miteinschloss. Im Juni 2001 unterbreitete das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hierzu dem Bundesrat eine Vorlage, welche die allgemeine Steueramnestie, die Einführung der straflosen Selbst-anzeige sowie die Erbenamnestie zum Inhalt hatte. Der Bundesrat lehnte es jedoch ab, diese Vorlage in ein Vernehmlassungsverfahren zu schicken. Da in letzter Zeit der politische Druck zugunsten von steuerlichen Amnestiemassnahmen ge-wachsen ist, hat der Bundesrat am 7. Juli 2003 eine redimensionierte Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Sie beinhaltet anstelle einer allgemeinen Steueramnestie schwergewichtig die drei folgenden Massnahmen:a) Das Nachsteuerverfahren in Erbfällen soll vereinfacht und merklich gemildert werden. b) Die Haftung der Erben für die Bussen des Erblassers bzw. der Erblasserin soll gänzlich beseitigt werden.c) Die Selbstanzeige soll straflos werden.Zur Massnahme a) 'Vereinfachung des Nachsteuerverfahrens in Erbfällen' stellt der Bundesrat drei Varianten zur Diskussion. Diese reichen von einer pauschalen Nachsteuer in Prozenten des neu entdeckten Vermögens mit progressivem Tarif (Variante 1) über die Erhebung der Nachsteuer für die letzten drei Jahre (Variante 2) zu einer pauschalen Bemessungsgrundlage als festen Prozentsatz des neu entdeckten Vermögens (Variante 3). Der Regierungsrat bevorzugt die Variante 2, d. h. 'Nachsteuer für die letzten drei Jahre', da diese dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit am ehesten Rechnung trägt. Ausserdem zeichnet sich diese Variante in der Einfachheit der Handhabung aus. Die Massnahme b) 'Erbenhaftung für Bussen' unterstützt der Regierungsrat, da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits zwei Mal in diesem Sinne entschieden hat. Die Massnahme bedingt jedoch eine Revision des eidgenössischen und in der Folge auch des kan-tonalen Rechts.Bei der Massnahme c) 'straflose Selbstanzeige' befürwortet der Regierungsrat den Verzicht auf jegliche Busse. Hingegen sollen die Nachsteuern und insbesondere die Verzugszinsen bezahlt werden, denn mit dem Hinterzug verfügte die steuerzahlende Person eine längere Zeit über einen Zinsvorteil. Da sich das eidgenössische Parlament zurzeit mit der allgemeinen Steueramnestie befasst, hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beschlossen, in die vorliegende Vernehmlassung die Frage der allgemeinen Steueramnestie nachträglich noch aufzunehmen. Der Regierungsrat stellt sich wie bereits in der Vernehmlassung von 1995 ablehnend gegen eine allgemeine Steueramnestie. Eine allgemeine Steueramnestie ohne tiefgreifende Änderun-gen des Steuersystems wie beispielsweise die Verschärfung der Strafbestimmungen oder der Kontrolle ist aus Gründen der Steuergerechtigkeit bedenklich. Auch die heutige Verflechtung einer Reihe von Abgaben und Leistungen des Gemeinwesens mit der (unrichtigen) Steuerver-anlagung würde erhebliche Probleme schaffen. Eine Anschlussgesetzgebung mit dem dazugehörigen administrativen Aufwand müsste verhindern, dass zu Unrecht erhaltene Leistungen nicht zurückgezahlt oder zuwenig bezahlte Abgaben nicht nachgefordert werden müssten. Schliesslich zweifelt der Regierungsrat am finanziellen Erfolg einer allgemeinen Steueramnestie.