Per Ende 2011 hatte physioswiss (vormals Schweizerischer Physiotherapeutenverband) sämtliche kantonalen Taxpunktwert-Vereinbarungen sowie die schweizweit geltende Tarifstruktur gekündigt. In der Folge führten die Tarifpartner erfolglos Verhandlungen für einen neuen Tarifvertrag. Im Februar 2012 verlängerte der Regierungsrat deshalb die bisherige Vereinbarung bis Ende 2012. Mit Entscheid vom 11. Dezember 2012 hat der Regierungsrat für die Vergütung von physiotherapeutischen Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung einen Taxpunktwert von 90 Rappen festgesetzt. Damit gilt der bis anhin gültige Tarif bis auf Weiteres und die Leistungserbringer können jederzeit - also auch während der Schwebe des Verfahrens - die erbrachten Leistungen abrechnen. Sobald der Bundesrat über die hängige Festsetzung eines neuen nationalen Modell-Taxpunktwerts entschieden hat, wird der Regierungsrat den Taxpunktwert definitiv festsetzen. Je nach Ausgang des Verfahrens können Tarifdifferenzen dannzumal durch die Berechtigten rückwirkend geltend gemacht werden.
Im Auftrag des Regierungsrats
Standeskanzlei Uri