Hauptinhalt
Vernehmlassung zum Bericht zur Spitalplanung und zum Entwurf der Spitalliste
Am 1. Januar 2012 trat die Änderung der bundesrechtlichen Spitalfinanzierung in Kraft. Drei Jahre später muss die kantonale Spitalplanung überarbeitet und die Spitalliste angepasst sein. Die Spitalplanung muss sich zudem auf Betriebsvergleiche zu Qualität und Wirtschaftlichkeit abstützen. Die Spitalplanung folgt dem Grundsatz, eine bedarfsgerechte Spitalversorgung der Wohnbevölkerung sicherzustellen. Für die Aufnahme auf die Spitalliste beurteilen die Kantone die Leistungserbringer in Bezug auf Wirtschaftlichkeit und Qualität, auf fristgerechten Zugang zu Patientenbehandlungen und auf die Bereitschaft und Fähigkeit zur Erfüllung des Auftrags. Die neue kantonale Spitalliste soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Die Vernehmlassung dauert bis am 18. April 2014. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Kantons Uri www.ur.ch (Aktuelles, Vernehmlassungen) aufgeschaltet.