Hauptinhalt

Neue Urner Spitalliste ab 1. Januar 2015

10. Dezember 2014
Am 1. Januar 2015 tritt die neue Spitalliste des Kantons Uri in Kraft. Die freie Spitalwahl und die bewährte Zusammenarbeit mit den ausserkantonalen Spitälern bleiben bestehen. Für die Versorgung der Urner Patientinnen und Patienten haben 17 Spitälern einen kantonalen Leistungsauftrag erhalten. Für diese Listenspitäler übernehmen der Kanton und die Krankenkassen anteilmässig die Kosten der obligatorischen Grundversicherung.

Im Herbst 2014 hat der Regierungsrat des Kantons Uri die neue Spitalliste beschlossen, die am 1. Januar 2015 in Kraft treten wird. Sie umfasst die für die Spitalversorgung der Urnerinnen und Urner notwendigen Kliniken der Bereiche Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie. Neu können Urner Patientinnen und Patienten für eine stationäre Behandlung aus einer Liste mit 17 Spitälern auswählen.

Im akutsomatischen Bereich sind dies: Kantonsspital Uri, Luzerner Kantonsspital, Klinik St. Anna Luzern, Stadtspital Triemli Zürich, Schulthess Klinik Zürich, Uniklinik Balgrist Zürich, die Universitätsspitäler von Zürich, Bern, Basel sowie das Universitätskinderspital Zürich.

Für den Bereich der Rehabilitation befinden sich die Klinik Adelheid Unterägeri, die Rehaklinik Hasliberg, das Luzerner Kantonsspital, die Höhenklinik Montana, die Klinik Reha Seewis, das Paraplegikerzentrum Nottwil und das Universitätskinderspital Zürich auf der Urner Spitalliste.

Die stationären psychiatrischen Leistungen erbringen die Psychiatrische Klinik Zugersee in Oberwil und die Klinik Clienia in Littenheid.

Freie Spitalwahl

Die Urner Patientinnen und Patienten können unter den 17 Kliniken der Spitalliste mit dem entsprechendem Leistungsauftrag frei wählen. Die stationären Kosten der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (OKP) übernehmen der Kanton Uri (51 %) und die Krankenkassen (49 %) anteilmässig. Der Kostenanteil des Kantons steigt aufgrund der bundesgesetzlichen Vorgabe auf 53 Prozent im Jahr 2016 und auf 55 Prozent ab dem Jahr 2017. Dadurch werden die Krankenkassen im gleichen Umfang finanziell entlastet.
Wenn die stationäre Behandlung aus persönlichen Gründen in einem Spital erfolgt, das nicht auf der Spitalliste des Kantons Uri aufgeführt ist, so vergüten der Kanton und die Krankenkassen nur die Kosten, die beim entsprechenden Urner Listenspital angefallen wären (sog. Referenztarif). Eine allfällige Differenz muss von den Patientinnen und Patienten beziehungsweise deren Zusatzversicherung getragen werden.
Der Regierungsrat wird Anfang 2015 die Referenztarife zu den entsprechenden Leistungsbereichen festlegen und im Internet veröffentlichen.

Informationen vor einem Spitalaufenthalt einholen

Die Ärztinnen oder Ärzte, die eine Einweisung in ein Spital vornehmen, informieren die Patientinnen oder Patienten über die Kostendeckung der geplanten stationären Behandlung. Die Spitalliste des Kantons Uri und des Standortkantons sind hierfür zu beachten.

Die Spitalliste ab 2015 und weitere Informationen sind im Internet auf der Webseite des Kantons Uri aufgeschaltet: www.ur.ch – Suchbegriff: Spitalversorgung

Statistische Informationen zur Urner Spitalversorgung (Zahlen für das Jahr 2013)

 
 Anzahl FälleKantonsanteil
Total stationäre Spitalbehandlungen5‘025 Fälle27,1 Mio.
davon: Kantonsspital Uri3‘379 Fälle (67 %)14,6 Mio. (54 %)
Ausserkantonale Spitäler1‘646 Fälle (33 %)12,5 Mio. (46 %)
Auf Social Media teilen