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Am 1. Februar beginnt der Probebetrieb fürs Kitesurfen auf dem Urnersee
Mit der Änderung der schweizerischen Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) wird das Verbot für das Kitesurfen ausserhalb von bewilligten Bereichen auf Schweizer Seen per 15. Februar 2016 aufgehoben. Gemäss bisheriger Rechtslage war Kitesurfen ausserhalb behördlich bewilligter Wasserflächen verboten. Im Kanton Uri war das Kitesurfen nur in einer speziell vom Regierungsrat dafür bezeichneten Zone auf dem Urnersee möglich.
Im Hinblick auf die Liberalisierung des Kitesurfens hat der Regierungsrat beschlossen, im Jahr 2015 auf einer gegenüber der heutigen Kitesurfzone grösseren Zone einen Probebetrieb durchzuführen. Dieser Probebetrieb soll dazu dienen, Erfahrungen mit dem Kitesurfen auf dem Urnersee zu sammeln. Aufgrund dieser Erfahrungen soll der Regierungsrat Ende 2015 entscheiden können, ob nach Inkrafttreten der Revision der BSV Kitesurfen auf der für den Probebetrieb freigegebenen Wasserfläche des Urnersees liberalisiert werden kann, ob Nachbesserungen am Konzept nötig sind oder ob das Kitesurfen weiter eingeschränkt werden soll oder gar gänzlich verboten werden muss.
Wie läuft der Probebetrieb ab?
Die Zone, welche für den Probebetrieb bezeichnet wurde, ist im vergleich zur bisherigen Zone rund dreimal grösser und liegt weiter südlich. Zudem ist das Starten und Landen ab zwei speziell für den Probebetrieb gekennzeichneten Orten erlaubt, nämlich in Bauen/Isleten ab dem Delta des Isenthalerbachs und in Flüelen am Gruonbachstrand.Da der Platz an den Stränden an der „Isleten“ und am Gruonbach beschränkt ist und diese Orte bereits heute stark von Badegästen, Surfern und Erholungssuchenden frequentiert sind, sollen die Kitesurfer vor Ort speziell über das Verhalten an Land und auf dem Wasser hingewiesen werden. Vor wenigen Tagen hat deshalb die Sicherheitsdirektion an diesen zwei Start- und Landeplätzen Tafeln mit entsprechenden Verhaltensregeln für die Kitesurfer und weiteren Hinweisen zum Probebetrieb angebracht. Die Tafeln geben darüber Auskunft, in welchem Bereich an Land das Starten und Landen mit Kites erlaubt ist, damit andere Nutzer möglichst wenig beeinträchtigt werden. Weiter sind allgemeine sowie lokal zu beachtende Verhaltensanweisungen aufgeführt. Auch sind auf den Tafeln Parkierungsmöglichkeiten und öffentliche Toilettenanlagen ersichtlich.
Die Bevölkerung ist dazu eingeladen, Rückmeldungen und Beanstandungen zum Probebetrieb zu melden. Als Meldestelle bezeichnete der Regierungsrat das Amt für Strassen- und Schiffsverkehr (assv@ur.ch). Die Sicherheitsdirektion wird nach Abschluss des Probebetriebs im Spätherbst 2015 zuhanden des Regierungsrats einen Bericht erstellen, welcher dem Regierungsrat ermöglicht, über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Rahmenbedingungen des Probebetriebs
Die Zone, in der das Kitesurfen erlaubt ist, wird südlich begrenzt durch die Linie Schiltegg (Koordinaten 688025/196700) zum Gruonbach (Koordinaten 690150/196750) und nördlich begrenzt Bereich Rütli (Koordinaten 687875/202000) zur gegenüber liegenden Uferseite (Koordinaten 689460/202000) auf dem urnerischen Gebiet. Start und Landeplätze befinden sich im Delta des Isenthaler Bachs, Gemeinden Bauen und Isenthal, und am „Gruonbach“, Gemeinde Flüelen.Der Probebetrieb dauert vom 1. Februar – 31. Oktober 2015, danach entscheidet der Regierungsrat über das weitere Vorgehen. Das Kitesurfen ist nur bei Tag und klarer Sicht in der Zeit von 08:00 Uhr bis 21:00 Uhr gestattet. Das Landen und Starten mit Drachensegelbrettern ist zudem bei der Isleten, Bachdelta Isenthalerbach und Gruonbach Flüelen in den Monaten Juli und August verboten, um mögliche Konflikte mit den bisherigen Nutzern vorzubeugen.
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheitsdirektion | +41 41 875 2700 | ds.sid@ur.ch |