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Skilifte der Andermatt-Sedrun Sport AG; Erneuerung und Übertragung der Konzessionen

20. Januar 2015
Der Regierungsrat hat der Andermatt-Sedrun Sport AG, Andermatt, gemäss kantonalem Seilbahnreglement die Konzessionen zum Betrieb zweier Skilifte erteilt. Für den Skilift Unterstafel-Stöckli (Grossboden) und für den Skilift auf der Gurschenalp läuft die Konzession 20 Jahre, bis Ende Skisaison 2034/2035.

Zudem wurden der Andermatt-Sedrun Sport AG die Konzessionen zum Betrieb des Skilifts Dürstelen-Stöckli vom 5. Februar 2002 und des Skilifts Lutersee vom 18. Januar 2000 übertragen. Bis anhin wurden diese Anlagen von der Andermatt Sportbahnen AG als Konzessionsnehmerin betrieben. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Skiarena im Gebiet Andermatt/Sedrun wurden die beiden Unternehmen Sedrun Bergbahnen AG und Andermatt Sportbahnen AG zusammengelegt und neu von der Andermatt-Sedrun Sport AG übernommen.

Die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes sind beim Betrieb der Skilifte zu be-achten. Landschaftsveränderungen wie entfernen von Trockenmauern, Hecken, Bäume usw. dürfen nur mit Bewilligung der zuständigen Instanzen vorgenommen werden. Zum Schutz der Aufforstungsgebiete Kirchberg und Gändli sind die nötigen Pistenabsperrungen jeweils vor Saisonbeginn zu erstellen.
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