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Neue Regelung für das Ausstellen eines Arztzeugnisses bei Abwesenheit vom Unterricht

3. Juli 2015
Bisher mussten die Eltern bei einer krankheitsbedingten Absenz, die länger als fünf Schultage dauerte, ein Arztzeugnis beibringen. Dies ist nicht in jedem Fall sinnvoll. Der Erziehungsrat hat deshalb am 17. Juni 2015 eine Änderung des Reglements über Absenzen und Beurlaubungen für Schülerinnen und Schüler beschlossen. Neu ist ein Arztzeugnis nur noch dann notwendig, wenn die Klassenlehrperson dies von den Eltern verlangt. Die neue Formulierung lautet: Bei Absenz infolge Unfall oder Krankheit kann die zuständige Lehrperson ausnahmsweise (bspw. bei wiederholter oder länger dauernder Absenz) ein Arztzeugnis verlangen. Die Neuerung tritt auf den 1. August 2015 in Kraft.
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Beschluss Erziehungsrat (PDF, 32.8 kB) Download 0 Beschluss Erziehungsrat
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