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Entschädigung für BVD-Härtefälle aus dem Tierseuchenfonds
Aufgrund der hohen wirtschaftlichen Verluste ist die öffentliche Hand gefordert, etwas zu unternehmen. Der Regierungsrat hat an der Sitzung vom 7. November 2017 die Volkswirtschaftsdirektion ermächtigt, Entschädigungen für BVD-Härtefälle auszurichten. Die pauschale Entschädigung beträgt 150 Franken für verbringungsgesperrte Tiere, die im Kanton Uri stehen.
Damit soll ein Teil der Zusatzaufwendungen der verbringungsgesperrten Tiere gedeckt werden. Dies betrifft insbesondere die Haltung in einem separaten Stall zum Abkalben, was Zusatzarbeit für die Fütterung und das Melken mit sich bringt. Bringt ein Tier kein PI-Kalb zur Welt, kann die Absonderung nach Vorliegen des negativen Testergebnisses aufgehoben werden. Weiter entstehen Verluste durch fehlende Verkaufserlöse der gesperrten Tiere oder zusätzliche Futterkosten. Bringt ein verbringungsgesperrtes Tier ein persistent infiziertes (PI) Kalb zur Welt, werden zusätzlich 300 Franken je Tier ausbezahlt, da in diesem Fall die Verbringungssperre deutlich länger dauert. Diese PI-Kälber müssen ausgemerzt werden. Sie stellen eine Gefahr für alle Tiere dar, die noch nie mit dem Virus in Kontakt gekommen sind. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich.
Die Kosten für die erwähnten Massnahmen werden aus dem Tierseuchenfonds bezahlt.
Im Auftrag des Regierungsrats:
Standeskanzlei
Rückfragen von Medienschaffenden:
Adrian Zurfluh, Telefon +41 41 875 2030, E-Mail Adrian.Zurfluh@ur.ch