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Organisationsstatut der Evangelisch-Reformierten Landeskirche Uri genehmigt
Der Regierungsrat hat das Organisationsstatut der Evangelisch-Reformierten Landeskirche Uri vom 28. Mai 2018 genehmigt. Die Kantonsverfassung anerkennt die evangelisch-reformierte Kirche als Landeskirche und als selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Regierungsrat muss das Organisationsstatut genehmigen. Das revidierte Organisationsstatut der Evangelisch-Reformierten Landeskirche Uri genügt den Anforderungen der Kantonsverfassung. Die Änderungen des Organisationsstatuts betreffen im Wesentlichen die Einführung von sogenannten Regionalteams, welche das Gemeindeleben vor Ort fördern und die Pfarrerinnen und Pfarrer in deren Aufgabenerfüllung und der Wahrnehmung ihrer Amtspflichten unterstützen. Darüber hinaus sieht die Teilrevision lediglich kleinere organisatorische Änderungen vor, die mit der Einführung der Regionalteams zusammenhängen.
Im Auftrag des Regierungsrats
Standeskanzlei Uri
Rückfragen von Medienschaffenden:
Adrian Zurfluh, Telefon +41 41 875 2030, E-Mail Adrian.Zurfluh@ur.ch