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Impfungen neu auch in Urner Apotheken möglich
Der Regierungsrat hat das Reglement über die Berufe und Organisationen im Gesundheitswesen angepasst. Damit hat er die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass künftig Urner Apothekerinnen und Apotheker bestimmte Impfungen unter gewissen Rahmenbedingungen vornehmen dürfen. Dieses leicht zugängliche und unkomplizierte Angebot soll dazu beitragen, die Durchimpfungsrate zu steigern und Kosten im Gesundheitswesen zu sparen.
Der Regierungsrat hat das Reglement über die Berufe und Organisationen im Gesundheitswesen angepasst. Das neue Reglement tritt per 1. März 2019 in Kraft. Die Anpassungen sind einerseits notwendig geworden, da auf eidgenössischer Ebene zahlreiche Berufsausbildungen und –abschlüsse geändert haben. Andererseits werden mit der Reglementsanpassung folgende neuen versorgungsrelevante Bestimmungen aufgenommen:
Impfungen in der Apotheke
Die Urner Apothekerinnen und Apotheker dürfen neu bei Personen über 16 gewisse Impfungen ohne ärztliche Verordnung vornehmen. Voraussetzung ist, dass sie über einen schweizerischen Fähigkeitsauswies FPH «Impfen und Blutentnahme» verfügen, sich regelmässig weiterbilden und geeignete Räumlichkeiten (separates Zimmer) in der Apotheke vorweisen können.
Während die Impfung gegen Grippe und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME durch Zecken übertragen) in der Apotheke als Erst- und Folgeimpfung vorgenommen werden darf, können die Apothekerinnen und Apotheker auch Hepatitis-Impfungen durchführen, wenn die Erstimpfung durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgt ist.
Mit der Möglichkeit, Impfung in Apotheken vorzunehmen, wird der Urner Bevölkerung ein leicht zugängliches und unkompliziertes Angebot unterbreitet. Dieses soll dazu beitragen, die Durchimpfungsrate im Kanton Uri zu steigern und damit Kosten im Gesundheitswesen zu sparen. Die neue Regelung ist mit den Urner Apotheken und der Urner Ärztegesellschaft abgesprochen.
Delegation von Tätigkeiten an medizinischen Praxisassistentinnen (MPA)
In der hausärztlichen Grundversorgung fehlen immer mehr Ärztinnen und Ärzte. Trotz zahlreicher Bemühungen auf verschiedenen Ebenen ist eine Entspannung nicht absehbar. Auf der anderen Seite nimmt der Anteil von älteren Personen mit mehreren Krankheiten kontinuierlich zu. Dies führt zu einem Mehrbedarf an medizinischen Leistungen in der Grundversorgung. Es müssen deshalb neue Modelle für die langfristige Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung gefördert werden.
Die Betreuung von älteren Patientinnen und Patienten mit verschiedenen Krankheiten beinhaltet zahlreiche Routinebehandlungen, die innerhalb einer Arztpraxis nicht zwingend persönlich von einem Arzt oder von einer Ärztin durchgeführt werden müssen. Solche Tätigkeiten sollen zukünftig deshalb vom Arzt an entsprechend geschulte medizinische Praxisassistentinnen und -assistenten (MPA) delegiert werden können. Die Hausärztinnen und Hausärzte haben dadurch mehr Zeit, sich um komplexere Krankheitsbilder und Behandlungen zu kümmern. Zusätzlich kann mit der vermehrten Delegation von Tätigkeiten die Attraktivität des MPA-Berufes erhöht werden.
Einführung der Bewilligungspflicht für Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker mit eidgenössischem Diplom
Vor einem Jahr wurde auf Bundesebene die «Höhere Fachprüfung für Naturheilpraktikerin und Naturheilpraktiker» eingeführt. Der damit neu geschaffene Beruf «Naturheilpraktikerin/Naturheilpraktiker mit eidgenössischem Diplom» umfasst zurzeit vier unterschiedliche Fachrichtungen:
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Ayurveda-Medizin
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Homöopathie
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Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
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Traditionelle Europäische Naturheilkunde (TEN)
Bei der Anwendung der Methoden dieser Fachrichtungen werden teilweise Arzneimittel angewendet und abgegeben und auch invasive Tätigkeiten vorgenommen (z.B. Akupunktur). Nach kantonalem Gesundheitsgesetz sind hautverletzende Tätigkeiten und die Abgabe von Arzneimittel den bewilligungspflichtigen Berufen vorenthalten. Daher werden die Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker mit eidgenössischem Diplom unter die kantonale Bewilligungspflicht gestellt.
Im Auftrag des Regierungsrats:
Standeskanzlei
Rückfragen von Medienschaffenden: Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion; Roland Hartmann, Telefon +41 41 875 2030, E-Mail Adrian.Zurfluh@ur.ch