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Sperrung Axenstrasse: Kanton Uri erweitert ÖV-Angebot – neues Seetaxi für Pendler aus Sisikon

5. August 2019

Nach dem Felssturz an der Axenstrasse hat der Kanton Uri diverse Sofortmassnahmen eingeleitet. Insbesondere auf die Erschliessung des Kantons wird grossen Wert gelegt. Die Bahnhöfe Erstfeld, Altdorf und Flüelen werden fahrplanmässig halbstündlich durch die S2 und Interregiozüge bedient. Es verkehren Extrazüge Brunnen-Sisikon-Flüelen. Die Anschlüsse Bus/Bahn in Flüelen sind gewährleistet. Sisikon wird stündlich in beide Richtungen mit der S-Bahn (nach Brunnen und Flüelen) bedient. Der Fahrplan ist unter www.sbb.ch/fahrplan ersichtlich.

Schiffverbindung für Pendler aus Sisikon
Neu wird eine zusätzliche Früh-Verbindung für die Pendlerinnen und Pendler von Sisikon nach Altdorf (bzw. umgekehrt) auf dem Seeweg aufgenommen. Dies soll den Arbeitnehmenden aus Sisikon ermöglichen, frühmorgens in den Kanton Uri zu reisen und pünktlich am Arbeitsplatz zu sein. Das Seetaxi Sisikon fährt, mit Anschluss ab Hauptplatz Flüelen an die Auto AG Uri (Linie 1), wie folgt:

Flüelen ab 05.30 Uhr (Bootshafen)
Sisikon an 05.48 Uhr (Schiffstation)
Sisikon ab 05.50 Uhr (Schiffstation)
Flüelen an 06.10 Uhr (Bootshafen)

Das Schifftaxi wird ab Mittwoch, 7. August 2019, täglich verkehren. Die Schifffahrt ist für Pendler kostenlos. Für die Anschlussverbindungen in Flüelen mit Bus/Bahn muss ein reguläres Ticket gelöst werden.

Telefon für Notfälle und besondere Anliegen
Gemäss aktuellem Wissensstand bleibt die Axenstrasse voraussichtlich bis mindestens Mitte September für jeglichen Verkehr gesperrt. Bestehen im Zusammenhang mit der Axenstrasse besondere Anliegen, können sich Behörden, Firmen und Privatpersonen in dringenden Fällen an die zentrale Nummer Tel. 041 874 52 52 wenden. Dort werden die Anliegen gesammelt und an die zuständigen Stellen delegiert. Ausserhalb der Bürozeiten können Anliegen per E-Mail an afbn@ur.ch gerichtet werden.

Kurzarbeit infolge Strassensperrung
Die Axensperre führt bei direkt betroffenen Unternehmen zu Arbeitsausfällen. In erster Linie kommt dabei die private Betriebsausfallversicherung zum Tragen. Für weitergehende Arbeitsausfälle kann eine Entschädigung über die Kurzarbeit der Arbeitslosenversicherung geprüft werden. Weiterführende Informationen und Antragsformulare können beim Amt für Arbeit und Migration bezogen werden:
charles.zgraggen@ur.ch / 041 875 24 05 / https://www.ur.ch/dienstleistungen/3293.

Rückfragen von Medienschaffenden:
Thomas Aschwanden, Telefon +41 41 875 2407, E-Mail Thomas.Aschwanden@ur.ch

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