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Stiftung Behindertenbetriebe Uri; Wahl des Stiftungsrats
Gemäss Artikel 5 der Stiftungsurkunde der Stiftung Behindertenbetriebe Uri (SBU) wählt der Regierungsrat eine Präsidentin oder einen Präsidenten und vier bis acht Mitglieder des Stiftungsrats für die Amtsdauer von vier Jahren. Nach Ablauf der Amtsdauer sind Präsidium und Mitglieder des Stiftungsrats wieder wählbar. Mindestens ein Sitz im Stiftungsrat steht einer Vertreterin oder einem Vertreter aus dem Kreise von Menschen mit einer Behinderung zu.
Der Präsident des Stiftungsrats der Behindertenbetriebe Uri, Hermann Näf und das Mitglied Lisbeth Epp-Zurfluh haben ihren Rücktritt erklärt. Die weiteren vier Mitglieder des Stiftungsrats stellen sich für eine Wiederwahl für die Amtsdauer vom 1. Juni 2020 bis 31. Mai 2024 zur Verfügung. Der Regierungsrat hat als Neumitglieder Silvana Frei, Altdorf, und Edith Rosenkranz-Fallegger, Altdorf, gewählt. Ein Sitz im Stiftungsrat, der einem Vertreter oder einer Vertreterin aus dem Kreise von Menschen mit einer Behinderung zusteht, bleibt vakant.
Somit setzt sich der Stiftungsrat wie folgt zusammen:
Präsident: Leo Brücker, Altdorf
Mitglieder:
Matthias Büeler, Altdorf
Karl Frei, Altdorf
Pius Zgraggen, Erstfeld
Theres Bach, Horw
Silvana Frei, Altdorf
Edith Rosenkranz-Fallegger, Altdorf
Der Regierungsrat dankt den zurückgetretenen Hermann Näf und Lisbeth Epp-Zurfluh für ihre Tätigkeit zugunsten der Stiftung Behindertenbetriebe Uri und wünscht ihnen für die Zukunft alles Gute.
Im Auftrag des Regierungsrats:
Standeskanzlei
Rückfragen von Medienschaffenden:
Adrian Zurfluh, Telefon +41 41 875 2030, E-Mail Adrian.Zurfluh@ur.ch