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Volksinitiative «Angemessene Familienzulagen» zu Gunsten des Gegenvorschlags zurückgezogen
Am 18. Juni 2019 reichte ein Initiativkomitee, vertreten durch die SP Uri, eine kantonale Volksinitiative «Angemessene Familienzulagen» ein. Die Volksinitiative verlangt, dass das Gesetz über die Familienzulagen insofern abgeändert wird, als die Kinder- und Ausbildungszulagen, die in Uri heute den bundesrechtlichen Mindestansätzen entsprechen (200 Franken Kinder- und 250 Franken Ausbildungszulage pro Monat), um je 40 Franken auf 240 Franken bzw. 290 Franken pro Kind und Monat erhöht werden.
In seinem Bericht und Antrag an den Landrat vom 11. Februar 2020 beantragte der Regierungsrat dem Landrat, die kantonale Volksinitiative «Angemessene Familienzulagen» für gültig zu erklären, sie aber dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Zugleich stellte der Regierungsrat dem Landrat Antrag, der kantonalen Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen und diesen dem Volk zur Annahme zu empfehlen.
Am 20. Mai 2020 hiess der Landrat das beantragte Vorgehen gut. Mit 44:13 Stimmen bei 2 Enthaltungen stellte er der kantonalen Volksinitiative «Angemessene Familienzulagen» einen Gegenvorschlag gemäss regierungsrätlichem Antrag gegenüber mit Inkrafttreten im Folgejahr nach der Volksabstimmung und empfahl diesen dem Volk zur Annahme.
Am 10. Juni 2020 teilte das Initiativkomitee dem Regierungsrat mit, dass es gestützt auf den Entscheid des Landrats beschlossen habe, die Volksinitiative «Angemessene Familienzulagen» zurückzuziehen. Mit dem Gegenvorschlag erachtet das Komitee sein Anliegen für höhere Kinder und Ausbildungszulagen als umgesetzt.
Der Regierungsrat stellt fest, dass die vom Gesetz verlangte Mehrheit für die Erklärung des Rückzugs der Initiative erfüllt ist und schreibt diese ab. Somit wird der Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Angemessene Familienzulagen» im ordentlichen Verfahren weiterbehandelt und dem Volk am 27. September 2020 zur Abstimmung unterbreitet.