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Anpassung des Schnellverfahrens zur Unterstützung von Gastronomiebetrieben
Im Januar 2021 hat der Regierungsrat der Volkswirtschaftsdirektion die Kompetenz erteilt Gesuche aus der Gastronomie nach dem Schnellverfahren zu prüfen sowie die Beiträge nach definierten Kriterien festzulegen und zu bewilligen. Das Schnellverfahren hat sich in der Praxis bewährt. Am 24. Februar 2021 hat der Bundesrat beschlossen, die behördliche Schliessung der Gastronomiebetriebe bis mindestens am 22. März 2021 zu verlängern. Bei der Berechnung der Beitragsdauer müssen diese neue Frist und allfällige weitere Verlängerungen berücksichtigt werden.
Die Anspruchsberechtigung von Gastronomiebetrieben, die bereits ein Gesuch eingereicht haben, wird somit automatisch auch für den Monat März 2021 geprüft. Damit für die Betriebe kein zusätzlicher Aufwand entsteht, müssen keine weiteren Unterlagen eingereicht werden.
Rückfragen von Medienschaffenden: Volkswirtschaftsdirektor Urban Camenzind, Telefon +41 875 2100, E-Mail urban.camenzind@ur.ch