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Teuerungsausgleich für das Jahr 2022 bleibt unverändert

14. Dezember 2021

Der Regierungsrat kann die Lohnansätze jeweils auf den Jahresanfang ganz oder teilweise der Teuerung anpassen. Richtungsweisend ist dabei der Stand der Konsumentenpreise per Ende November. Der vom Bundesamt für Statistik (BFS) berechnete Landesindex der Konsumentenpreise erreichte per Ende November 2021 einen Stand von 116,0 Punkten (Mai 1993=100). Im Vergleich zum Vorjahresmonat betrug die Teuerung 1,5 Prozent bzw. 1,7 Indexpunkte. Da der Regierungsrat in den letzten Jahren die Minus- und Plusteuerungen als Kompensation für die in früheren Jahren nicht oder nur zum Teil ausgeglichene Teuerung nicht angepasst hat, liegt der interne Index zurzeit bei 116,3 Punkten und damit 0,3 Indexpunkte höher als der offizielle Landesindex. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat beschlossen, die Teuerungszulage 2022 unverändert auf 116,3 Indexpunkten – wie im Budget 2022 berücksichtigt – zu belassen.

 

Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrat Urs Janett, Telefon +41 41 875 2137, E-Mail Urs.Janett@ur.ch

 

Im Auftrag des Regierungsrats:

Standeskanzlei

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