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Totalrevision des Gesetzes über den Schutz von Personendaten (Kantonales Datenschutzgesetz; KDSG); Freigabe für das Vernehmlassungsverfahren
Der Regierungsrat hat die Justizdirektion ermächtigt, zur vorgeschlagenen Totalrevision des Gesetzes über den Schutz von Personendaten eine Vernehmlassung durchzuführen. Diese trägt internationalen und nationalen Entwicklungen Rechnung. In diesem Zusammenhang hat der Bund eine Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) beschlossen. Sie tritt zusammen mit der entsprechenden Verordnung am 1. September 2023 in Kraft. Der Bund erlässt Datenschutzrecht jedoch nur für die Bundesverwaltung und Private. Für die Verwaltungen von Kanton und Gemeinden muss der Kanton eigenes Recht setzen.
Das kantonale Datenschutzgesetz (KDSG) stammt aus dem Jahr 1994 und wurde letztmals auf den 1. Januar 2008 angepasst. Schon damals erfolgte die Revision hauptsächlich, um den europäischen Anforderungen Rechnung zu tragen. Unabhängig von den beschriebenen Entwicklungen auf europäischer und eidgenössischer Ebene zeigen sich beim Vollzug des KDSG mittlerweile einige Schwächen. Das Gesetz hat mit den technischen Entwicklungen im Bereich der Datenbearbeitung nicht mitgehalten und ist spürbar in die Jahre gekommen, sodass der Änderungsbedarf offenkundig ist.
Der vorliegende Entwurf stärkt den Datenschutz insgesamt. Er regelt Bereiche, die bisher nicht oder nur rudimentär normiert waren, namentlich die in der digitalen Welt nicht mehr wegzudenkende Datenbearbeitung durch beauftragte Dritte (Auftragsdatenbearbeitung), aber z. B. auch die Datensicherheit. Datenschutz-Folgenabschätzungen sollen das Verantwortungsbewusstsein der Behörden im Umgang mit Datenschutz erhöhen. Die Transparenz der Datenbearbeitung sowie die Kontrollmöglichkeiten der betroffenen Person werden punktuell verbessert und nicht zuletzt werden die Stellung und die Befugnisse der oder des Datenschutzbeauftragten gestärkt.
Die Vernehmlassung dauert bis am 28. Februar 2023. Die vollständigen Vernehmlassungsunterlagen können unter www.ur.ch/vernehmlassungen eingesehen und heruntergeladen werden.
Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrat Daniel Furrer, Telefon +41 41 875 2920, E-Mail Daniel.Furrer@ur.ch
Im Auftrag des Regierungsrats:
Standeskanzlei