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Gesuch um Bewilligung für vorübergehender Nacht- /Sonntagsarbeit (Amt für Arbeit und Migration)
Die Beschäftigung von Arbeitnehmenden während der Nacht (23.00 Uhr bis 06.00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen (23.00 Uhr bis 23.00 Uhr) ist grundsätzlich verboten.
Wer eine Arbeitszeitbewilligung benötigt kann das entsprechende Gesuchsformular einreichen.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Industrie und Gewerbe | +41 41 875 2405 | arbeit.migration@ur.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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