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Kanton Uri: WOV und Flankierende Massnahmen: die neuen Verkehrsregime mit vier Beispielen erklärt

3. Oktober 2025

Medienmitteilung Nr. 118 / 2025

Seit der Inbetriebnahme der West-Ost-Verbindungsstrasse (WOV) gelten in Altdorf und Schattdorf neue Verkehrsregime. Wegen den neuen Verkehrsführungen herrscht bei einigen Verkehrsteilnehmenden Unsicherheit, wie mit Rechtsvortritt oder Fussgängerquerungen in der Begegnungszone umgegangen werden muss. Anhand von vier Beispielen werden die wichtigsten Verkehrsregeln in den 30er-Zonen und der Begegnungszone erklärt.

Begegnungszone Altdorf: Fussgängerinnen und Fussgänger dürfen überall in der Begegnungszone (Tempo-20-Zone) die Strasse queren (Beispiel: oranger Pfeil). Sie dürfen Fahrzeuge aber nicht unnötig behindern. Im Gegenzug müssen Fahrzeuge den Fussgängern den Vortritt gewähren.

Fahrzeuge (auch Velos), welche vom Rathausplatz oder der Schützengasse in die Tellsgasse einmünden (blaue Pfeile), müssen den Fahrzeugen auf der Tellsgasse bzw. Schmiedgasse aufgrund der gestrichelten Markierungslinie den Vortritt gewähren.

Begegnungszone Altdorf

Kreuzung beim Polizeiposten Altdorf (Ankenwaage): Das rote Fahrzeug hat Rechtsvortritt vor dem lila Fahrzeug, jedoch nicht vor dem schwarzen Fahrzeug. Zusätzlich haben in Tempo-30-Zonen Fahrzeuge Vortritt gegenüber Personen, die zu Fuss oder mit einem fahrzeugähnlichen Gerät wie Trottinett oder Skateboard unterwegs sind.

Die richtige Reihenfolge für die Fahrzeuge ist somit:

  1. Schwarz
  2. Rot
  3. Lila
Kreuzung beim Polizeiposten Altdorf (Ankenwaage)

Trottoirüberfahrt bei der Pizzeria Tell in Altdorf: Wer zu Fuss oder mit einem fahrzeugähnlichen Gerät auf Trottoirüberfahrten unterwegs ist, hat gegenüber anderen Fahrzeugen Vortritt. Das lila Fahrzeug hat, da es auf der übergeordneten vortrittsberechtigten Strasse fährt, gegenüber dem roten Fahrzeug Vortritt. Grundsätzlich gilt: wer über ein Trottoir fährt, muss den Fahrzeugen auf der anderen (Haupt-)Strasse den Vortritt gewähren.

Trottoirüberfahrt bei der Pizzeria Tell in Altdorf

Vortrittsregelung Adlergartenstrasse Schattdorf:

  1. Weisses Fz, bleibt auf vortrittsberechtigter Nebenstrasse und hat Vortritt
  2. Schwarz verlässt vortrittsberechtigte Nebenstrasse und muss halten
  3. Rot fährt aus untergeordneter Nebenstrasse – kein Vortritt
Adlergartenstrasse Schattdorf