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Theorieprüfung
Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden und gilt für zwei Jahre. Die Fragen sind am Computer zu beantworten.
Demoversion Theorieprüfung (CUT-DEMO)
Lehrmittel Theoriefragen
Keine Prüfung der Basistheorie müssen Personen ablegen, die bereits einen Führerausweis der Kategorien A1, A, B1 oder B besitzen.
Anmeldung Theorieprüfung
Nach der Gesuchseinreichung erhalten Sie eine Anmeldekarte für die Theorieprüfung.
In der Regel werden die Theorieprüfungen an einem Donnerstagnachmittag abgenommen. Ausgenommen ist die Woche vom letzten Mittwoch im Monat, in diesen Wochen finden die Theorieprüfungen neu jeweils am Mittwochnachmittag statt. Fallen die Theorieprüfungen auf einen Feiertag, werden die Prüfungen vorverschoben respektive um einen Tag verschoben.
Nach bestandener Basistheorieprüfung wird der gewünschte Lernfahrausweis ausgestellt. Er ist Voraussetzung für den Besuch des Verkehrskunde-Unterrichtes und für Motorradfahrer/innen zusätzlich zum Besuch der praktischen Grundschulung.
Gültigkeitsdauer bzw. Übertragbarkeit
Die Theorieprüfung ist ab 01.01.2021 unbefristet gültig.
Bewirbt sich der/die Inhaber/in eines gültigen Lernfahrausweises (z. B. Kat. B) um eine weitere Kategorie (z. B. Kat. A1), so wird die Theorieprüfung auf diese Kategorie übertragen.
Sprachen für die Theorieprüfung
Die Theorieprüfungen können in den Landessprachen Deutsch, Französisch, Italiensch und Englisch absolviert werden.
Prüfungsgebühren
- Basistheorie Kategorie F, G; Mofa: Fr. 30.-- (pro Prüfung)
- Zusatztheorie C, C1, D, D1: Fr. 50.-- (pro Prüfung)
- CZV-Theorieprüfung: Fr. 60.-- (pro Prüfung)
Informationen
- Datum
- 1. September 2014
Zugehörige Objekte
Name | Leitung | Telefon |
---|---|---|
Amt für Strassen- und Schiffsverkehr | Epp Toni | +41 41 875 28 13 |
Name | Leitung | Telefon |
---|---|---|
Abteilung Verkehrszulassung | Zberg Beat | +41 41 875 28 15 |