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Fachstelle Kindesschutz
Aktuelles
- Brauchen Sie Hilfe im Umgang mit Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung? Hier finden Sie den Leitfaden «Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung» Leitfaden Kindesschutz Handreichung
- Vom 11. bis 29. September 2023 findet im Kanton Uri die interaktive Präventionskampagne «Mein Körper gehört mir!» für alle 3. und 4. Primarklassen statt.
- Daten Elternabende: 11. September 2023 und 20. September 2023
- Tag der offenen Tür: 27. September 2023
- Broschüre Elterninformation
- Notfallkärtli
Auftrag
Jedes Kind hat das Recht, gesund und sicher aufzuwachsen und seinen Bedürfnissen entsprechend gefördert zu werden. Ist sein Recht auf körperliche, seelische oder sexuelle Unversehrtheit nicht geschützt, ist das Kindswohl gefährdet. Die Fachstelle Kindesschutz ist eine neutrale psychologische Beratungsstelle und ist in den Schulpsychologischen Dienst Uri integriert. Die Fachstelle Kindesschutz bietet Hilfe und Unterstützung, wenn Eltern, Lehrpersonen, Ärzte oder andere Privatpersonen Hinweise darauf haben, dass das Wohl eines Kindes oder eines Jugendlichen gefährdet ist. Die Beratungen durch die Fachstelle sind unentgeltlich und unterliegen der Schweigepflicht. Anfragen können ohne Namensnennung erfolgen.
Der Begriff Kindeswohl bezieht sich auf eine Gesamteinschätzung der Lebenssituation eines Kindes oder eines Jugendlichen und betrifft körperliche, emotionale, psychische, soziale, intellektuelle und rechtliche Aspekte. Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Grundbedürfnisse und Grundrechte von Kindern und Jugendlichen verletzt werden, so dass deren Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten eingeschränkt sind.
Eine Gefährdung des Kindeswohls ist auf verschiedene Arten möglich (oft liegen auch gleichzeitig mehrere Formen vor):
- Körperliche Gewalt
- Psychische Gewalt
- Sexuelle Gewalt
- Vernachlässigung
Angebot
Gemäss Artikel 11 des Gesetzes über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinder- und Jugendförderungsgesetz; KKJFG) nimmt die Fachstelle Kindesschutz bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls im Rahmen von freiwilligen Massnahmen folgende Aufgaben wahr:
- Beratung von Eltern und Bezugspersonen
- Begleitung von Kindern und Jugendlichen
- Koordination von Massnahmen und Handlungsabläufen unter den Beteiligten
- Information, Beratung und Begleitung von Behörden, Institutionen und Organisationen
- Durchführung von Kriseninterventionen in Notfällen
In Abgrenzung zur KESB arbeitet die Fachstelle Kindesschutz im Bereich des freiwilligen Kindesschutzes. Das heisst, sie kann keine Massnahmen verfügen oder anordnen und ist auf die Kooperation aller beteiligter Personen angewiesen.
Ziel
- Durch sorgfältiges und gezieltes Vorgehen Kinder und Jugendliche schützen
- Überlegt und koordiniert vorgehen und handeln
- Festlegung weiterer Schritte in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten
Weitere Kontaktstellen und Adressen
- Kinder- und Jugendnotruf: Tel. 147 / beratung@147.ch
- Elternnotruf: 0848 35 45 55 / www.elternnotruf.ch
- Die Dargebotene Hand: Tel. 143 / www.143.ch
- Polizeinotruf: Tel. 117
- Notfallarzt: Tel. 144
- KESB Uri: Tel. 041 875 21 70 / kesb@ur.ch
- Opferhilfe Uri: Tel. 041 857 07 42 / info@opferberatung-sz-ur.ch
- Kontakt Uri: Tel. 041 874 11 80 / mail@kontakt-uri.ch
- KJP Triaplus AG: Tel. 041 747 67 50 / kjp-ur@triaplus.ch
- stiftung papilio kind und familie: Tel. 041 874 13 00 / www.stiftung-papilio.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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