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Fachstelle Kindesschutz

Aktuelles

  • Brauchen Sie Hilfe im Umgang mit Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung? Sie können sich telefonisch oder per mail an die Fachstelle Kindesschutz Uri wenden (siehe Kontakt).
     
  • Sind Sie Fachperson und möchten sich im Umgang mit Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung in einem ersten Schritt orientieren? Hier finden Sie den Leitfaden
     
  • Agenda Präventionskampagnen Kindesschutz: «Love Limits» für die 2. und 3. Oberstufe Herbst 2024, «Mein Körper gehört mir!» für die 3. und 4. Primarstufe Herbst 2025
     

Auftrag

Jedes Kind hat das Recht, gesund und sicher aufzuwachsen und seinen Bedürfnissen entsprechend gefördert zu werden. Ist sein Recht auf körperliche, seelische oder sexuelle Unversehrtheit nicht geschützt, ist das Kindswohl gefährdet. Die Fachstelle Kindesschutz ist eine neutrale psychologische Beratungsstelle und ist in den Schulpsychologischen Dienst Uri integriert. Die Fachstelle Kindesschutz bietet Hilfe und Unterstützung, wenn Eltern, Lehrpersonen, Ärzte oder andere Privatpersonen Hinweise darauf haben, dass das Wohl eines Kindes oder eines Jugendlichen gefährdet ist. Die Beratungen durch die Fachstelle sind unentgeltlich und unterliegen der Schweigepflicht. Anfragen können ohne Namensnennung erfolgen.

Der Begriff Kindeswohl bezieht sich auf eine Gesamteinschätzung der Lebenssituation eines Kindes oder eines Jugendlichen und betrifft körperliche, emotionale, psychische, soziale, intellektuelle und rechtliche Aspekte. Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Grundbedürfnisse und Grundrechte von Kindern und Jugendlichen verletzt werden, so dass deren Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten eingeschränkt sind.

Eine Gefährdung des Kindeswohls ist auf verschiedene Arten möglich (oft liegen auch gleichzeitig mehrere Formen vor):

  • Körperliche Gewalt
  • Psychische Gewalt
  • Sexuelle Gewalt
  • Vernachlässigung


Angebot

Gemäss Artikel 11 des Gesetzes über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinder- und Jugendförderungsgesetz; KKJFG) nimmt die Fachstelle Kindesschutz bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls im Rahmen von freiwilligen Massnahmen folgende Aufgaben wahr:

  • Beratung von Eltern und Bezugspersonen
  • Begleitung von Kindern und Jugendlichen
  • Koordination von Massnahmen und Handlungsabläufen unter den Beteiligten
  • Information, Beratung und Begleitung von Behörden, Institutionen und Organisationen
  • Durchführung von Kriseninterventionen in Notfällen

In Abgrenzung zur KESB arbeitet die Fachstelle Kindesschutz im Bereich des freiwilligen Kindesschutzes. Das heisst, sie kann keine Massnahmen verfügen oder anordnen und ist auf die Kooperation aller beteiligter Personen angewiesen.


Ziel 

  • Durch sorgfältiges und gezieltes Vorgehen Kinder und Jugendliche schützen
  • Überlegt und koordiniert vorgehen und handeln
  • Festlegung weiterer Schritte in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten


Weitere Kontaktstellen und Adressen

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte