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Eidgenössische und kantonale Abstimmung

Informationen

Datum
29. November 2009

Eidgenössische Vorlagen

Spezialfinanzierung Luftverkehr

Angenommen
Beschreibung
Die Erträge aus der Besteuerung von Flugtreibstoffen fliessen heute zum einen in die allgemeine Bundeskasse, zum andern in den Strassenverkehr. Mit der Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung wollen Bundesrat und Parlament die Voraussetzung dafür schaffen, dass diese Steuereinnahmen künftig der allgemeinen Bundeskasse und dem Luftverkehr zugutekommen.
Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2008 zur Schaffung einer Spezialfinanzierung für Aufgaben im Luftverkehr annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 59,30 %
7'285
Nein-Stimmen 40,70 %
5'000
Stimmberechtigte
25'949
Stimmbeteiligung
12'959
Ebene
Bund
Art
Antrag
Name
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Volksinitiative «Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten»

Abgelehnt
Ergebnis
Die Initiative wurde abgelehnt.
Beschreibung
Die Initiative fordert ein Verbot der Ausfuhr von Rüstungsgütern und will, dass der Bund internationale Bestrebungen im Bereich der Abrüstung und der Rüstungskontrolle fördert.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 15,63 %
2'063
Nein-Stimmen 84,37 %
11'140
Stimmberechtigte
25'949
Stimmbeteiligung
13'435
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten»

Angenommen
Ergebnis
Die Initiative wurde angenommen.
Beschreibung
Die Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» wurde
am 8. Juli 2008 eingereicht. Sie fordert, dass in der Schweiz
der Bau von Minaretten verboten wird. Ein Minarett ist ein
turmartiger Bau in Verbindung mit einer Moschee. Heute gibt
es in der Schweiz vier Minarette.
Die Absichten des Initiativkomitees gehen über ein Bauverbot
für Minarette hinaus. Die Initiantinnen und Initianten betrachten
das Minarett als Kampfansage an die schweizerische
Rechts- und Gesellschaftsordnung und bestreiten dessen religiöse
Bedeutung.
Die Initiative steht im Widerspruch zu zahlreichen in der
Bundesverfassung verankerten Grundrechten und verstösst
gegen die Menschenrechte. Sie trägt nichts zum Schutz
unserer staatlichen Ordnung bei, sondern gefährdet den religiösen
Frieden in unserem Land. Deshalb lehnen Bundesrat
und Parlament die Initiative ab.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 63,79 %
8'464
Nein-Stimmen 36,21 %
4'805
Stimmberechtigte
25'949
Stimmbeteiligung
13'486
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Kantonale Vorlagen

Änderung des Gesetzes über Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuern

Abgelehnt
Beschreibung
Die Verbrennung fossiler Brennstoffe führt zu Emissionen von Kohlendioxid (CO2)
und anderen Schadstoffen, die den Klimawandel massgeblich beeinflussen und
die Luft verschmutzen. Ein Grossteil des Ausstosses von Klimagasen, Stickstoffoxid
und Feinstaub ist auf den motorisierten Individualverkehr zurückzuführen.
Autofahrerinnen und Autofahrer können einen nennenswerten Beitrag zum Klimaund
Umweltschutz leisten, wenn sie sich beim Kauf für ein verbrauchsarmes
Fahrzeug entscheiden. Mit der Änderung des Gesetzes über die Strassenverkehrssteuern
will der Kanton dieses Bewusstsein fördern und mit der steuerlichen Begünstigung
von emissionsarmen Fahrzeugen einen Anreiz schaffen, vermehrt solche
Fahrzeuge zu kaufen.
Mit der Änderung soll die Motorfahrzeugssteuer zusätzlich ökologischen Kriterien
unterworfen werden. Grundlage für die Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer
bilden die Bewertungskriterien des Bundes. Zurzeit ist das die Energieetikette, welche
Auskunft gibt über den Treibstoffverbrauch und den CO2-Ausstoss im Verhältnis
zum Fahrzeuggewicht. Mit der Energieetikette werden die Personenfahrzeuge
in die Effizienzkategorien A (sehr effizient) bis G (ineffizient) eingeteilt.
Wer einen Personenwagen der umweltmässig besten Effizienzkategorie A kauft,
soll künftig für das Jahr der Erstinverkehrssetzung sowie für weitere drei Kalenderjahre
von der Motorfahrzeugsteuer zu 100 Prozent befreit werden. Dank dem Steuerrabatt
können Halterinnen und Halter von besonders energieeffizienten und
emissionsarmen Personenwagen insgesamt bis maximal ca. Fr. 2 000.– sparen.
Das Rabattsystem würde allerdings beim Kanton zu Mindereinnahmen von schätzungsweise
rund Fr. 420 000.– führen. Auf diese Gelder kann der Staat nicht verzichten,
da die Mittel sonst andernorts fehlen. Damit die Befreiung der umweltmässig
besten Personenwagen von der Motorfahrzeugsteuer ertragsneutral
durchgeführt werden kann, soll der Rabatt bei den besten Fahrzeugen durch einen
geringen, aber unbefristeten Zuschlag auf den ineffizientesten Personenwagen
kompensiert werden. Konkret soll auf den beiden ineffizientesten Fahrzeugkategorien
F und G ein Zuschlag erhoben werden, der zwischen minimal Fr. 35.– und
maximal Fr. 70.– pro Jahr liegt. Für Personenwagen der Effizienzkategorien B, C, D
und E, welche bisher das Gros der Fahrzeuge ausmachen, bleiben die Motorfahrzeugsteuern
unverändert. Ebenso ändert sich nichts in der Besteuerung für Lieferwagen,
Lastwagen und Motorräder. Für diese Fahrzeugkategorien gibt es noch
keine Energieetikette.
Administrativer Teil 1497
Der Landrat hat die Änderung des Gesetzes über die Strassenverkehrssteuern mit
36:21 Stimmen (zwei Enthaltungen) zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet.
Regierungsrat und Landrat empfehlen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern,
die Änderung anzunehmen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 34,05 %
4'359
Nein-Stimmen 65,95 %
8'442
Stimmberechtigte
25'640
Stimmbeteiligung
13'031
Ebene
Kanton
Art
Behördenreferendum
Name
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Änderung des Gesetzes über den Ladenschluss und die Sonntagsruhe (LSG)

Abgelehnt
Beschreibung
Das revidierte Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel
(Arbeitsgesetz) räumt den Kantonen die Möglichkeit ein, höchstens vier Sonntage
pro Jahr zu bezeichnen, an denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkaufsgeschäften
ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen. Mit der vorgeschlagenen
Änderung des Ladenschlussgesetzes (LSG) soll der Rahmen geschaffen
werden, dass die Verkaufsgeschäfte im Kanton Uri die vier bewilligungsfreien
Sonntage nutzen können.
Heute dürfen Verkaufsgeschäfte an zwei Sonntagen im Dezember offen halten.
Der zuständige Gemeinderat bezeichnet diese Sonntage. Damit der Rahmen gemäss
Arbeitsgesetz ausgeschöpft werden kann, ist eine Anpassung im LSG erforderlich.
Zudem soll mit einer Anpassung der Ladenöffnung an Werktagen die
Möglichkeit geschaffen werden, dass die Ladenbesitzerinnen und Ladenbesitzer
im Kanton Uri ihr Geschäft während der Woche gleich lang offen halten dürfen wie
jene in den Nachbarkantonen der Zentralschweiz. Ausserdem sind kleinere Anpassungen
in Anlehnung an das ArG vorgenommen worden.
Mit der geplanten Änderung des LSG sollen einerseits der Standort für den Detailhandel
im Kanton Uri gestärkt und andererseits Voraussetzungen geschaffen werden,
dass die Urner Verkaufsgeschäfte konkurrenzfähig bleiben und so weniger
Kunden an die umliegenden Zentralschweizer Verkaufsgeschäfte verlieren. Gleichzeitig
verfolgt die Vorlage das Ziel, den Kundenbedürfnissen besser zu entsprechen.
Der Schutz der Arbeitnehmenden ist durch das Arbeitsgesetz sichergestellt,
sowohl was die Sonntagsarbeit als auch die verlängerten Öffnungszeiten an Werktagen
betrifft.
Der Landrat hat den Änderungen des Ladenschlussgesetzes mit 42:17 Stimmen
zugestimmt und sie zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 30,61 %
3'989
Nein-Stimmen 69,39 %
9'042
Stimmberechtigte
25'640
Stimmbeteiligung
13281
Ebene
Kanton
Art
Behördenreferendum
Name
Amtsblatt Nr. 43 Download 0 Amtsblatt Nr. 43
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Zugehörige Objekte

Name
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