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Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern im Kanton Uri (StG 2024)

13. September 2023

Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion mit Beschluss vom 5. September 2023 beauftragt, eine Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern im Kanton Uri (StG 2024) durchzuführen.

Schwerpunkt dieser Vorlage bildet der Nachvollzug diverser neuer Bundeserlasse. Neben diesen zwingend erforderlichen Anpassungen soll zusätzlich die Motion Simon Stadler zu Anerkennung und Wertschätzung der Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause umgesetzt werden. Ausserdem sollen die bislang unbegrenzten Steuerabzüge, namentlich der Kinderdrittbetreuungs- und der Fahrkostenabzug, neu mit einem Höchstbetrag versehen werden.

Wir laden Sie ein, zum Bericht und Änderungsentwurf Stellung zu nehmen. Sie erleichtern uns die Auswertung, wenn Sie sich nur zum Betreuungsabzug (Art. 41 Abs. 1 Bst. h StG), der Begrenzung des Kinderdrittbetreuungs- und des Fahrkostenabzugs (Art. 38 Abs. 1 Bst. h und Art. 31 Abs. 1 Bst. a StG) vernehmen lassen. Bei den übrigen gesetzlichen Anpassungen besteht im kantonalen Recht kein Gestaltungsspielraum, da sie zwingenden Vorgaben des Bundesrechts entsprechen.

Wir ersuchen Sie, Ihre Vernehmlassung in digitaler Form (Word-Format) bis spätestens 13. Dezember 2023 per E-Mail an pius.imholz@ur.ch zu senden.

Für die inhaltliche Beantwortung von Fragen steht Ihnen Pius Imholz, Vorsteher Amt für Steuern (Tel. 041 875 21 33), gerne zur Verfügung.

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Brief zur Eröffnung der Vernehmlassung Download 0 Brief zur Eröffnung der Vernehmlassung
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