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Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte (WAVG; RB 2.1201)
- Geschäftsart
- Vernehmlassung
- Status
- In Bearbeitung
- Datum
- 3. September 2025
- Beschreibung
Der Regierungsrat hat die Justizdirektion an seiner Sitzung vom 19. August 2025 beauftragt und ermächtigt, zur entworfenen Teilrevision des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte eine Vernehmlassung durchzuführen.
Die geplanten Änderungen betreffen vorwiegend technische und organisatorische Vorschriften beispielsweise zu den bei stillen Wahlen geltenden Fristen, den Urnenöffnungszeiten, zum Zeitpunkt des Auszählungsbeginns und zum Zählen der Stimmen. Zudem soll eine neue Möglichkeit geschaffen werden, um die Stimmberechtigten besser zu informieren: Personen, die sich für ein zu besetzendes Amt interessieren, sollen ihre Kandidatur freiwillig bei der Gemeinde- oder Standeskanzlei melden können, damit diese veröffentlicht wird.
Gerne laden wir Sie ein, zum Gesetzesentwurf bis 30. November 2025 Stellung zu nehmen. Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme in elektronischer Form ans Direktionssekretariat (ds.jd@ur.ch) einzureichen.
Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie unter den angefügten Dokumenten.
Wir danken Ihnen für die wertvolle Mitwirkung und sehen Ihrer Stellungnahme mit Interesse entgegen.Justizdirektion Uri
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Brief unterzeichnet (PDF, 543.97 kB) | Download | 0 | Brief unterzeichnet | |
Bericht zur WAVG-Revision (PDF, 845.27 kB) | Download | 1 | Bericht zur WAVG-Revision | |
Synoptische Darstellung (PDF, 904.81 kB) | Download | 2 | Synoptische Darstellung | |
Liste der Vernehmlassungsadressaten (PDF, 469.25 kB) | Download | 3 | Liste der Vernehmlassungsadressaten |